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  #51  
Alt 12.07.2012, 12:41
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen

Ansonsten ausbauen oder trennen und verplomben.
Hallo Wolfgang,
das geht imho aus 2 Gründen nicht:
1. Wenn ich darnieder gerichtet bin, trenn ich gar nix mehr
2. und ernsthafter: Soweit ich gehört habe, ist die Lizenz mit dem Boot verbunden. Man müsste also zunächst abmelden.

Man man, was ein Unsinn
Nein, es ist nicht der Beitrag gemeint, sondern die Regelung...
Wenn jemand den Funkverkehr stören will, kauft er sich ne Funke und machts einfach. Eine Funke zu haben um im Notfall Hilfe holen zu können ist einfach mega sinnvoll - egal ob mit oder ohne Schein.
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Viele Grüße

Markus
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  #52  
Alt 15.07.2012, 22:18
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Soooo, ich habe heute unseren Fahrlehrer Karl-Heinz gefragt, der auch UBI unterrichtet und bei der Rennleitung war:
Wenn man den Funk ausschaltet darf man fahren, auch wenn man den UBI nicht hat
In Planung sollen allerdings besondere Regelungen für den Rhein sein, hier gilt die Funkpflicht auch nachts & bei unsichtigem Wetter wie es so schön heißt.
Karl-Heinz meinte auch, daß es über die "Anschaltpflicht" diverse Meinungen gibt, die Pozilei zumindest in Rgbg da aber nichts macht, wenn der Funk aus is....

Da sach ich nur Theorie und Praxis... Also nicht die Köpfe einhauen, sondern besser alte Haudegen fragen
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Viele Grüße

Markus
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  #53  
Alt 15.07.2012, 22:37
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Markus,

das mag den Ein oder Anderen vielleicht beruhigen.

Ich betrachte das allerdings weder als Freifahrtschein noch als verbindliche Rechtsauskunft. Da muss nur mal ein junger, dynamischer Kollege neu dazu kommen und schon war's das.

Nicht, dass du mich falsch verstehst, ich finde das Thema typisch deutsch. Bürokratismus wo es eben nur geht. Und auch ein wenig an der Realität vorbei. Aber es ist halt nun mal so.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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  #54  
Alt 15.07.2012, 22:45
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Hi Wolfgang,
ich sehe das schon so ähnlich wie Du, aber Fakt ist doch, dass es zu der ominösen Funkbetriebspflicht bisher lediglich Ausschnitte aus Mitteilungen gibt. Ich habe noch nichts Gegenteiliges in offiziellen Verordnungen gefunden. Ich denke, da wird sich dann die Polizei auch nicht ran wagen. Das würde viel Papierkram für evtl. nix bedeuten... Ein Bar-Ticket würd ich deshalb sicher nicht akzeptieren...

Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.
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Viele Grüße

Markus
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  #55  
Alt 15.07.2012, 22:48
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Zitat:
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Ach ja und Karl-Heinz meinte auch noch, dass das Funkbetriebszeugnis (oder so - die Papiere zur Funke halt) auf jeden Fall an Bord sein müssen, egal ob der Skipper nen UBI hat oder nicht, ob die Funke aus is oder nicht.
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Schöne Grüße, Olaf

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Frequenzzuteilungsurkunde ist das Zauberwort. Ist bei mir im Original an Bord, genauso wie das Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk.

Viel interessanter würde ich finden, wie es sich bei einer Kombi-Funkanlage See/Binnen verhält und ich diese gar nicht für Binnen, also ATIS registrieren lassen habe, da ich z.B. hauptsächlich auf See unterwegs bin.


Olaf war schneller....
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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  #57  
Alt 16.07.2012, 08:48
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Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beide
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Markus
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  #58  
Alt 16.07.2012, 08:56
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Hi Wolfgang,
da werd ich den Karl-Heinz einfach mal fragen
Ich wiederhole mal für mich als Nichtfunker:
Anlage kann See- und Binnen, ist aber nur für See registriert. Scheine hast Du aber beide
Markus,

mich persönlich betrifft die ganze Diskussion nicht. Ich habe beide Scheine, mein Funkgerät ist ordentlich See und Binnen angemeldet und ich darf legal an beiden Funkverkehren teilnehmen.

Aber trotzdem bin ich an der ganzen Sache interessiert. Wobei mir sich die ganze Sache eigentlich eindeutig darstellt, siehe auch Auszug von Olaf aus dem Handbuch Binnenschifffahrtsfunk. Und Gerüchte gibt es ja viele, was angeblich alles so kein Problem darstellt.
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Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang
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  #59  
Alt 16.07.2012, 11:08
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Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.
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Viele Grüße

Markus
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  #60  
Alt 16.07.2012, 11:28
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Hi Wolfgang,
aber in der Überschrift ist doch schon zu lesen: "... ausser ... Donau..."
Ausserdem ist dort nichts darüber gesagt, wenn man keinen Schein hat. Sprich, man würde evtl. in jeder Hinsicht gegen das Gesetz verstoßen. Annahme: Wenn ich mein Binnen-Schein habe, heißt es dort, ich darf Kleinfahrzeuge zu Sportzwecken fahren. Es heißt nicht, solange diese kein Funk an Bord haben und kein UBI existiert...
Für mich is inzwischen klar: Ich darf fahren, wenn der Funk aus ist und die nötigen Papiere zum Funk an Bord sind.
...außer Donau, m.E. geht es da aber um die Funkausrüstungspflicht.

Und für mich war es eigentlich immer klar, dass man es nicht darf

Seis drum, mich betrifft es nicht ! Und ehrlich gesagt, verstehe ich auch nicht, wo das Problem liegt den UBI zu machen.

Wieso bekommst du im Normalfall kein Boot gemietet, das Funk an Bord hat, du aber keinen Funkschein hast ?
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