#51
|
||||
|
||||
Im Augenblick haben wir hier bei Abbach den Höchststand, ab jetzt soll es endlich fallen.
Regensburg wird wohl noch mehr Probleme bekommen...
__________________
Servus, Björn --------------------------------- Bootssattlerei Hallier Maßgeschneiderte Verdecke, Persenninge und Gestänge http://www.bootssattlerei-hallier.de |
#52
|
Wasser läuft jetzt schon über die Mauer wo ich gestern noch stand steht jetzt1,5Meter Wasser
|
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#53
|
|||
|
|||
Hans,
bei den Landshutern vorne haben sie doch Spundwände aufgesetzt. Geht's da auch schon drüber? Heute mittag war des Wasser nur genau bis zur Mauer-Oberkante.
__________________
Grüße Michael |
#54
|
Die spuntwände müssten höher sein glaub nicht das da das Wasser drüber läuft jetzt
|
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#55
|
Zahlt bei einem Schaden am Boot das durch ein Hochwasser entstanden ist die Vollkasko
|
#56
|
Vollkasko zahlt
__________________
Keine Panik auf der Titanic Gruß Fred |
Folgende Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag: | ||
#57
|
||||
|
||||
Wie beim Auto ist bei Vollk. abgedeckt
__________________
Grüße Gaby + Peter |
#58
|
Servus
da bin ich mir aber nicht so sicher ...... eine Versicherung die zahlt in der heutigen Zeit . Ich hab mal vor 2 JAHREN tatsaechlich schriftlich nachgefragt ..... Hallo grundsätzlich sind Schäden durch Hochwasser versichert. Ich wollte nur vorbeugend darauf hinweisen, dass "absehbare Schäden" wenn z.B. rechtzeitig in den Medien bekannt gegeben wird, dass ein extremes Hochwasser naht, man sich nicht einfach zurücklehnen darf, da ja die Versicherung bezahlt. Man muss sich als Versicherungsnehmer allgemein trotzdem so verhalten, als wäre man nicht versichert um seiner Schadenminderungspflicht nachzukommen. Wenn man allerdings vom Hochwaser überrascht wird, oder eine extreme Überschreitung der üblichen Höchststände nicht absehbar war, sind Schäden im Rahmen der Versicherungsbedingungen gedeckt. Nur einen pauschalen "Freibrief" wird Dir keine Versicherung ausstellen. Absehbare oder zu erwartende Schäden sind trotz Versicherung zu vermeiden, da sonst grobe Fahrlässigkeit unterstellt werden kann. Schönen Gruß ich wuerde einfach mal schriftlich anfragen , den Sachverhalt schildern usw. ... und auf eine schriftliche Antwort draengen ....
__________________
|
#59
|
||||
|
||||
Na, Peter, ich glaube kaum,daß Du für Deine Hütte eine separate Versicherung gegen Hochwasser brauchst - da müßte schon biblisch gesehen die Sintflut kommen
__________________
Grüße von der holländischen Grenze Rainer & Helga |
#60
|
|
Zitat:
Servus wie gehts ? was macht das Hochwasser ? wir reden vom Boot .....
__________________
|
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 2) | |
|
|