Anmeldung beim Schleusen über Funk - Seite 3 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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Funk UBI, SRC, LRC, Geräte, Kurse, Prüfung

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  #21  
Alt 08.04.2010, 18:54
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Ist ja nett, was hier alles gesagt wird. Ich hatte da mal eine längere Diskussion direkt mit der BnetzA, Hrn.Weller.

1.Funk an Bord ist mit Handfunken in der Freizeitschiffahrt verboten, ebenso zwischen Bord und Beiboot, Hafen usw.
Im Seebereich ist das anders. Hier bekommen die Handfunken die MMSI der Hauptfunkstelle. Da geht das, auch in der Freizeitschifferei.

2.Markus, sei vorsichtig !! Das Funken ohne UBI ist zwar eine Ordnungswiedrigkeit, nicht aber der Betrieb einer nicht angemeldeten Funkanlage !! Es ist ein Verstoss gegen das Fernmeldegesetz und kann heftig geandet werden. Übrigens sind wir noch harmlos, die Holländer und Belgier sind schon heftiger Drauf und in Frankreich kannst du in den Knast kommen (kein Scherz).

3. Funke an Bord und nicht eingeschaltet. Und hier ist Hr.Weller sehr unglücklich, weil nicht sauber geregelt und viele Waschpos das auslegen, wie sie wollen.
Das Maximum was dir passieren kann, ist eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit. Begründet dadurch, dass du einen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstand nicht benutzt. Die Argumentation, dass andere so was gar nicht an Bord haben zählt nicht.
Die Funke bei einem ausrüstungspflichtigen Boot (und das ist es durch die Registratur geworden) auszuschalten ist demnach verboten, und wenn eingeschaltet dann siehe oben ...
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Thomas

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  #22  
Alt 08.04.2010, 19:00
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Zitat:
Zitat von Der ex-Kassierer Beitrag anzeigen


So, dass sagt also schon mal aus, wenn Du Funkst, brauchst Du einen Schein. Funkst Du nicht, brauchst Du (noch) Keinen.
ABER: Funken darfst Du nur mit ZUGELASSENEN Geräten.
Definitiv: Auf See brauch der Skipper bei einem ausrüstungspflichtigen Boot eine zugelassene Funke an Bord, MMSI muss eingespeichert sein, Funke muss an sein und Skipper braucht den SRC.
Es langt nicht, wenn jemand anderes den Schein hat.

Bei Binnen, nicht ganz so klar geregelt (ein wenig Auslegungssache) aber im Prinzip das Selbe.


Neben der BNetzA ist im Übrigen auch Karl-Heinz (@Markus) der Meinung. Und der war nicht nur bei den Senfhosen und der Waschpo, sondern unterichtet den Scheiß auch schon eine Halbe Ewigkeit ...
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Thomas

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  #23  
Alt 08.04.2010, 19:03
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Zitat:
Zitat von MarkusP Beitrag anzeigen
So Dieter,
ich hab mal kurz im Gesetz gewühlt und bin in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf UKW in der Binnenschiffahrt fündig geworden - zumindest zum teil:

Die Ordnungswidrigkeiten sind in §15 geregelt. Nach §15 Nr. 2 handelt Ordnungswidrig, wer ohne Erlaubnis eine entsprechende Anlage bedient...

Also wenn ich eine Funkanlage ohne Erlaubnis bediene droht mir max. eine Ordnungswidrigkeit. Jetzt erklär mir bitte warum ich dann MIT Erlaubnis, nur weil dat Teil nicht fest verschraubt ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit begehen sollte
Eyh, Markus. Nicht Äpfel mit Zitronen verwechseln! Es geht um Funkgeräte mit und ohne Zulassung! Mit Zulassung = ATIS (UBI) - SRC und LRC lassen wir mal aussen vor! Alles Andere ist einfach nicht erlaubt! Du darfst die Dinger zwar erwerben, aber nicht betreiben. Und da spielt es keine Rolle, ob das Gerät fest an einer Wand angeschraubt ist, oder ob Du es in der Hosentasche hast, oder als Glücksbringer um den Hals. Auch Handfunkgeräte haben ATIS-Zulassung. Sind eben nur ebes teurer


Grundsätzlich:
Funkgeräte, die der Kommunikation mit "Verkehrskreisen" in der Schifffahrt dienen, müssen dafür zugelassen sein.

Jemand, der so ein Gerät benutzt (bedient, einschaltet, etc.) muß den "Befähigungsnachweis" dafür haben (Funkbetriebszeugniss).

Ein Sportboot, dass ein Funkgerät an Bord hat, muss auch eine Person an Bord haben, die "befähigt ist, dass Gerät zu bedienen". Es sei denn, dass Gerät ist NICHT betriebsbereit (keine Antenne, defekt, kein Strom).

So wars wenigstens noch vor ca. 20 Jahren. Es wird sich aber VIEL geändert haben
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  #24  
Alt 08.04.2010, 19:08
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Zitat:
Zitat von Der ex-Kassierer Beitrag anzeigen
Eyh, Markus. Nicht Äpfel mit Zitronen verwechseln! Es geht um Funkgeräte mit und ohne Zulassung! Mit Zulassung = ATIS (UBI) - SRC und LRC lassen wir mal aussen vor! Alles Andere ist einfach nicht erlaubt! Du darfst die Dinger zwar erwerben, aber nicht betreiben. Und da spielt es keine Rolle, ob das Gerät fest an einer Wand angeschraubt ist, oder ob Du es in der Hosentasche hast, oder als Glücksbringer um den Hals. Auch Handfunkgeräte haben ATIS-Zulassung. Sind eben nur ebes teurer


Grundsätzlich:
Funkgeräte, die der Kommunikation mit "Verkehrskreisen" in der Schifffahrt dienen, müssen dafür zugelassen sein.

Jemand, der so ein Gerät benutzt (bedient, einschaltet, etc.) muß den "Befähigungsnachweis" dafür haben (Funkbetriebszeugniss).

Ein Sportboot, dass ein Funkgerät an Bord hat, muss auch eine Person an Bord haben, die "befähigt ist, dass Gerät zu bedienen". Es sei denn, dass Gerät ist NICHT betriebsbereit (keine Antenne, defekt, kein Strom).

So wars wenigstens noch vor ca. 20 Jahren. Es wird sich aber VIEL geändert haben
Genau, nämlich der Schiffsführer muss die Person sein. Ausserdem, ist das Gerät defekt, darfst du nicht auslaufen !!
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  #25  
Alt 08.04.2010, 19:43
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Ja ich habe mir da auch schon etwas belesen und Handfuke geht einfach nicht auf Binnen

Anmelden muss man das ding ja auch !

Ich muss ganz ehrlich sagen , ich habe eine Handfunke ! Nicht angemeldet nichts !
Nehme sie aber auch nur mit an das Meer.

Ich werde gewiss Stationäre Anlage auf das Boot machen , da ja sonst keiner mehr ohne Funkschein fahren kann !
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  #26  
Alt 08.04.2010, 19:45
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Zitat:
Zitat von Bootammeer Beitrag anzeigen
Ja ich habe mir da auch schon etwas belesen und Handfuke geht einfach nicht auf Binnen

Anmelden muss man das ding ja auch !

Ich muss ganz ehrlich sagen , ich habe eine Handfunke ! Nicht angemeldet nichts !
Nehme sie aber auch nur mit an das Meer.

Ich werde gewiss Stationäre Anlage auf das Boot machen , da ja sonst keiner mehr ohne Funkschein fahren kann !
Hallo Markus,

du hättest dich noch ein wenig mehr noch belesen sollen.

Handfunke auf Binnen im Freizeitbereicht geht gar nicht, egal ob Schein, Bestechung oder sonst noch was ...
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  #27  
Alt 08.04.2010, 19:48
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Zitat:
Zitat von Bootammeer Beitrag anzeigen
Ja ich habe mir da auch schon etwas belesen und Handfuke geht einfach nicht auf Binnen

Anmelden muss man das ding ja auch !

Ich muss ganz ehrlich sagen , ich habe eine Handfunke ! Nicht angemeldet nichts !
Nehme sie aber auch nur mit an das Meer.

Ich werde gewiss Stationäre Anlage auf das Boot machen , da ja sonst keiner mehr ohne Funkschein fahren kann !
Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Hallo Markus,

du hättest dich noch ein wenig mehr noch belesen sollen.

Handfunke auf Binnen im Freizeitbereicht geht gar nicht, egal ob Schein, Bestechung oder sonst noch was ...
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  #28  
Alt 08.04.2010, 20:12
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Zitat:
Zitat von Bootammeer Beitrag anzeigen
Ich wollte dir damit nur sagen, dass du das Ding nicht anmelden kannst !!!
Also musst du es nicht anmelden ...
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Alt 08.04.2010, 20:19
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Ich wollte dir damit nur sagen, dass du das Ding nicht anmelden kannst !!!
Also musst du es nicht anmelden ...

Ach so

ja das stimmt für binnen geht das nicht !


Aber anmelden kann ich es !
Darf es aber nur für das Meer benützen
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  #30  
Alt 08.04.2010, 20:21
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Zitat:
Zitat von ThomasM Beitrag anzeigen
Ich wollte dir damit nur sagen, dass du das Ding nicht anmelden kannst !!!
Also musst du es nicht anmelden ...
Hallo Thomas,

guck mal hier: http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...uktdetail.html die sind auch mit ATIS zu haben und für den Sportbootbereich binnen zugelassen und natürlich mit Ftz-Zulassung.......

Neu kosten die zwar ein Schw... Geld, aber gebraucht ist es erträglich.
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