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Oh ja!!! Die vermisse ich gerade sehr in meinem Hongtschuafengpeng Reisbomber
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Viele Grüße, Michl Stau ist nur hinten blöd, vorne geht's eigentlich |
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Zitat:
Andere Reifen kann man vorrübergehend montieren ???
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#23
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Nönö. Des führt zum "Erlöschen der Betriebserlaubnis"
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Viele Grüße, Michl Stau ist nur hinten blöd, vorne geht's eigentlich |
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Ich meinte damit deinen Witz mit der Dame von gestern ..... nur unten ist die Luft aus dem Reifen
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#25
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so hat ne krotische Firma meine BAT 600km durchs Land gefahren...auf nem Tieflader für Bagger...auf Lkw-Reifen gestellt.. mit Ketten und Gurte verzurrt
und alles ohne Stützen
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Gruß Günni Jeder Tag, an dem du nicht lachst, ist ein verlorener Tag. www.pferdehof-doehlau.de |
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#26
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Zitat:
Wir haben in der Arbeit einen Anhänger den wir mit mehreren Reifentypen fahren dürfen Also Reifenhöhen ! Da wir auch schon Probleme mit der Höhe in Unterführungen hatten ! ist alles Vom TÜV abgesegnet.
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Zitat:
Viele Grüße, Michl
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Viele Grüße, Michl Stau ist nur hinten blöd, vorne geht's eigentlich |
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#29
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Hab den § 29 StVO rausgesucht für Dich ist Punkt 3 wichtig. Ist aber bei uns in der BRD kein großer Aufwand kriegst von der Zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahme (brauchst eh weilst über 2,6 m Breit bist) kanst dann auch gleich für über 4 m Höhe mit beantragen. Mußt sowieso eine Route für den Transport vorschlagen und nachweisen dass auf deiner Fahrstrecke keine Brücken oder Unterführungen sind die niedriger sind als 5 m. War vor einigen Jahren mit meiner SIAN auch in Berlin die ist auch 3,05 m Breit gab keine Probleme. § 29 StVO Übermäßige Straßenbenutzung I. (Allgemeine Verkehrsregeln) (1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten. (2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden. (3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
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Gruß Sigi Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser. |
#30
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Nicht verzagen, Sepperl fragen. Ich kann Euch ne komplette Zugmaschine mit Bootstrailer organisieren. Und das mit einer 3 Meter Dauergenehmigung. Schaut doch einfach mal auf meine Page.
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Gruss Sepp |
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