Petition gegen das Ankerverbot zwischen Sinzing und Kelheim ! - Seite 2 - Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler
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  #11  
Alt 25.04.2025, 11:42
Benutzerbild von chris3962
chris3962 chris3962 ist offline
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Auf jedem Fall hat schon jemand bei der WaPo angerufen und dort wurde gesagt, verstärkte Kontrollen und Ticket kostet 55€. Ich bekomme diesen Dr.cksstaat schön langsam sowas von dick. Jetzt sind sie auch noch am überlegen, ob man die TÜV Zeit bei älteren Fahrzeugen auf 1 Jahr reduziert. Kann ja wohl nicht sein, dass der blöde Bürger nicht folgt und nicht mehr so konsumiert.
__________________
Gruß Chris
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  #12  
Alt 26.04.2025, 18:51
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Aggsl Aggsl ist offline
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So, ich hab zwei schriftliche Stellungnahmen:
------------------------------
1.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

aus rechtlicher Sicht muss ich Ihnen leider mitteilen, dass es sich durch die Einführung des Kapitel 28 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung auf der Bundeswasserstraße Donau genauso wie von Ihnen in Ihrer E-Mail beschrieben verhält.

Nach § 7.02 Nr. 1, i) darf ein Fahrzeug (.....) auf Wasserflächen, die mit Tafelzeichen E.17, E.22 und E.24 gekennzeichnet sind, nicht stillliegen.
Ein Fahrzeug wird wie folgt definiert: ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff.
Und stillliegend ist ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die/das unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXXX
Fachbereich Schifffahrt
Schifffahrt Donau
TelefonXXXXX


2.
Sehr geehrter Herr XXXXX,

das WSA arbeitet zusammen mit der GDWS an einer Lösung der neu entstandenen Situation.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

XXXX
Fachbereich Schifffahrt
Sachbearbeiter für Schifffahrtsangelegenheiten
Telefon XXXXX
-----


Na dann lassen wir uns einmal überraschen.
__________________
Gruß Axel

* Lebenskünstler, Gaunereien aller Art *
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  #13  
Alt Heute, 13:20
Benutzerbild von Freshi
Freshi Freshi ist offline
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Zitat:
Zitat von howi Beitrag anzeigen
Grund:


Dadurch zählt ab dem 01.09.2024 nur noch die Binnenschifffahrtsstrassenordnung.


Dort ist festgelegt, dass im Bereich von E.17 ein Stillliegeverbot (Ankerverbot) gilt !


Anhang 33288


Faktisch gilt damit ein Ankerverbot wie folgt:


2387,00 - 2396,97 Sportboothafen Sinzing - Wehrarm Bad Abbach
2402,22 - 2414,23 Eisenbahnbrücke Poikam - Kelheim


Unterm Strich, von Sinzing bis Kelheim komplettes Ankerverbot.


Man könnte fast darüber lachen, wäre es nicht so traurig und nicht zu fassen, was hier der Behördenirsinn wieder zu Tage befördert.....


Hier der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/für-die-aus...g-an-der-donau



Dann ist der Sundowner bei der Schleuse Kelheim auch Vergangenheit?
__________________
Gruß Freshi


Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf!
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