|
Registrieren | Alle Alben | Impressum | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
Zubehör Anhänger, etc |
|
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
#1
|
Zusatzspiegel vrs. Kamera-Rückfahrsystem
Jungs und Mädels!
In einer Limosine, mit den Ars@*!#h knapp über der Strasse, könnte ich mit der normalen seitlichen Rückspiegelausstattung, bedingt durch die V-Form des Bootsrumpfes gut am getrailerten Boot vorbeischauen, aber: - die schwimmende Kiste ist zu schwer für jede Limosine (ausser Audi A8, 2,3t A-Last) - und einen A8 habe ich nicht, sondern nur nen Volkswagen Der ist zwar mehr als 2 mtr breit, ich sitz höher, möchte aber wg. der elektrisch anklappbaren Spiegel keine Aufsteckspiegel verwänden (von wegen Hebellast auf die Getriebe). Und die ausladenden Spiegel, die an den vorderen Kotflügelausschnitt geklemmt werden kann ich auch nicht verwänden, weil die Kotflügel aus (Weich)Plaste sind. Idee: Funk-Kamera-Rückfahrsystem. Kamera über dem Kennzeichen. 12V-Stromversorgung von der Beleuchtung geklaut (ich fahr mitm Trailer eh immer mit Licht) Display kommt ins geöffnete Brillenfach am Armaturenbrett. Hat jemand Erfahrung damit?? Wie weit sieht so eine Kamera?? Wie weit geht die Funkverbindung?? Sind die mitgelieferten Displays und Kameras für Dauerbetrieb geignet oder wirklich nur zum Einparken zu gebrauchen?? Sowas überhaupt zulässig?? Lenkt das nicht zu viel ab?? Von wegen Fernsehem beim Fahren ?! Ich würde mich über konstruktive Antworten zu diesem Sach- (nicht Laber-)Thema freuen
__________________
Gruß günter |
#2
|
|||
|
|||
Zitat:
Zu Deiner Frage: Du wirst um einen Spiegel nicht herumkommen. §56 StVZO und ff. Kamera ist als Ersatz für Spiegel (noch) nicht zugelassen. Die Cam ist nur als Einparkhilfe gedacht. StVZO § 56 Rückspiegel und andere Spiegel (1) Kraftfahrzeuge müssen Spiegel haben, die so beschaffen und angebracht sind, daß der Fahrzeugführer nach rückwärts und seitwärts - auch beim Mitführen von Anhängern - alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann. (2) Es sind erforderlich 1. bei allen Kraftfahrzeugen außer bei den in Nummer 3 bis 6 aufgeführten ein Außenspiegel an der linken Seite und ein Innenspiegel, 2. bei Kraftfahrzeugen, bei denen das Sichtfeld des Innenspiegels eingeschränkt ist, zusätzlich ein Außenspiegel an der rechten Seite, 3. bei Kraftfahrzeugen, bei denen die Fahrbahn nach rückwärts durch einen Innenspiegel nicht beobachtet werden kann, zwei Außenspiegel - jeweils einer an jeder Seite -, 4. bei land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h mindestens ein Außenspiegel an der linken Seite, 5. bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Abs. 3 Rückspiegel, die einschließlich ihres Anbaus den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen müssen. (3) Zusätzlich sind erforderlich: 1. ein großwinkliger Rückspiegel an der rechten Seite bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen -, 2. ein Anfahrspiegel an der rechten Seite bei Linkslenkung oder an der linken Seite bei Rechtslenkung bei Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t - ausgenommen Arbeitsmaschinen, Stapler und land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 12,0 t und Kraftomnibusse. Dieser Spiegel einschließlich seiner Halterung muß mindestens 2 m über der Fahrbahn angebracht sein. Ist Seite 1 von 2 StVZO Rückspiegel und andere Spiegel 28.10.2004 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__56.html dieses Maß wegen der Bauart des Fahrzeugaufbaus nicht einzuhalten, darf dieser Spiegel nicht angebracht sein. (4) Rückspiegel sind nicht erforderlich an 1. einachsigen Zugmaschinen, 2. einachsigen Arbeitsmaschinen, 3. offenen Elektrokarren mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h, 4. mehrspurigen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und mit offenem Führerplatz, der auch beim Mitführen von Anhängern, selbst wenn diese beladen sind, nach rückwärts Sicht bietet. (5) Die Anbringungsstellen und die Einstellungen sowie die Sichtfelder der Spiegel bei den in Absatz 2 Nr. 1 bis 3 und in Absatz 3 genannten Kraftfahrzeugen müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen. Fußnote Seite 2 von 2 StVZO Rückspiegel und andere Spiegel 28.10.2004 http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stvzo/__56.html Bitte mach da keine Experimente, bei einer Kontrolle bleibt der Hänger stehen, bis Du die Spiegel von einem Gutachter hast abnehmen lassen (TÜV, GTÜ, DEKRA oder so). Kostet Geld und vorallem Zeit! Gute Fahrt! |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#3
|
hai Dieter , ich habe keine Spiegel dran. Ich ziehe meine Böötli nun seit 10 Jahren, am Anfang die Flipper war nur 2,10 m breit; die Sealine jetzt ist 2,50 m , und ich bin noch nie angehalten worden wegen Spiegel. Außerdem kann ich bei meinem Rumpf unten durch sehen. Was genau hinter dem Boot passiert sehe ich natürlich nicht, ich fahre auch vorwärts und zum zurückstauchen habe ich meine Einweiser dabei.
__________________
Grüße aus Mittelfranken von Michael |
#4
|
|||
|
|||
Zitat:
Siehe den § 56. Dein Auto muss Spiegel haben, sonst bekommst Du keine Zulassung und damit auch keinen TÜV! Also! Der Rest, den sich die Zulassungsbehörde da ausgedacht hat, dient vorallem DEINER Sicherheit und der der restlichen Verkehrsteilnehmer. Szenario: Du willst in einem Dorf rechts abbiegen und übersiehst einen Radfahrer. Und dann? Risiko vom Radler? Wohl kaum. Aber man (Du) kann ja auch so durch den Verkehr: Auf Fußgänger und Radfahrer braucht der Fahrzeuglenker keine besondere Rücksicht nehmen, denn sie können seinem Fahrzeug nur geringen Schaden zufügen. In meiner Laufbahn beim TÜV habe ich, besonders in der Ferienzeit, genügend Gespanne auf unserem Hof gesehen, wo die Fahrzeuglenker ihren Trailer oder Wohnwagenanhänger haben stehen lassen müssen, bis sie entsprechende Spiegel hatten. Und dann kam der Kollege und prüfte, ob die zugelassen sind und erstellte ein Gutachten. Wenn der Fahrzeuglenker samt Familie Pech hatte, dauerte diese Prozedur von Freitag Nachmittag bis zum Montag oder Dienstag, je nach dem, wann sie rausgefischt wurden. Bei Ausländern wurde dann übrigens Eskorte gefahren, unter Polizeischutz. Und damit der nicht abhauen konnte, wurden die Papiere konfisziert. Kosten inklusive der fälligen Anzeige: Von Fall zu Fall bis 350,- €ronen. Teile und Ein- Umbau nicht inbegriffen. Spielst Du LOTTO???? Solltest Du machen mit Deinem Glück. |
#5
|
||||
|
||||
Hallo zusammen,
ich hab zwar einen T5 als Zugfahrzeug, der ja etwas breiter ist und schöne große Spiegel hat, in denen man auch etwas sieht, aber ich habe trotzdem Spiegelverbreiterungen im Einsatz. Da mein Boot 2,55m breit ist und auf Grund der erhöhten Sitzposition die Spiegel auf Schlauchhöhe sind, gibt´s speziell bei langgezogenen Kurven auf Autobahnen Probleme mit der Sicht nach hinten. Und da fühl ich mich einfach wohler wenn ich das Meiste sehe was hinten passiert. Und auf Grund der 100er Zulassung bin ich ja schon öfter mal am Überholen. Was unmittelbar hinter dem Boot passiert krieg ich aber nicht mit. Besonders wenn manche Leute nah auffahren, sehe ich die gar nicht. Das gute Spiegelverbreiterungen dem Getriebe der elektrisch anklappbaren Spiegel etwas anhaben können, kann ich mir kaum vorstellen. So schwer sind die Dinger nicht. Einziges Manko, wenn es regnet sind die Spiegel oft nicht nutzbar, da nicht beheizbar. Die Tropfen belegen den Spiegel dann derart, dass kaum noch etwas zu sehen ist. Ich versuchs mal mit Versiegelung, vielleicht hilfts was.
__________________
Viele Grüße aus Schweden, Wolfgang |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#6
|
also Dieter, manchmal bist du schon komisch.
Daß in Deutschland kein Auto mehr ohne 2 Außenspiegel verkauft wird sollte sich herumgesprochen haben. Außerdem war ich gestern beim TÜV zur Hängerabnahme und der freundliche Herr hat keinen Ton gesagt. Auch ist er zur Bremsprobe selber gefahren und hat dies also Live erlebt. Kein Ton. Vielleicht solltest du dein Boot auch mal öfters bewegen ?!!
__________________
Grüße aus Mittelfranken von Michael |
#7
|
Hallo zusammen,
ich komme mit meinen "normalen" Aussenspiegeln klar. Auch ist beim Rangieren immer eine Einweiserin dabei. Trotzdem fände ich eine Rückfahrkamera wie oben beschrieben Interesant. Hat jetzt also jemand damit Erfahrung? Oder nur schlaue Sprüche? :-) Gruß Christian |
Lesezeichen |
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
|
|