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Donau (D) Deutsche Donau mit MDK |
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#71
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Zitat:
2203,0 - 2214,0 sind 11 Kilometer In Saal sind wir bei 2410 km |
#72
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Nur einen drüber die restlichen, lumpigen 210kmterchen Betreff: teilweise Sperre Grund: Hochwasser Betreff gültig von: 3. Jun. 2010 08:00 Uhr Betreff gültig bis: 3. Jun. 2010 18:00 Uhr Meldepflicht: normale Meldepflicht Kommunikationsweg: Internet Wasserstraße: Donau km von: 2204,0 (48° 31.336' N 13° 42.050' E ) km bis: 2414,0 (48° 54.725' N 11° 52.532' E ) Örtlichkeit: Fahrwasser Donau ICH kann nichts dafür!!!! |
#73
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Nachdem da auch die Längen- und Breitenangaben mit der KM Angabe übereinstimmen, kann es sein, daß doch nur ein Teil gesperrt ist, insbesondere da der HSW Stand ja bisher nur in Passau erreicht ist
Ich dachte, ich hätte mal im Unterricht gelernt, daß man erst ab Meldestufe 2 nicht mehr fahren darf - aber nachdem ich mein Buch am Boot und nicht hier habe bin ich mir wirklich sehr unsicher Meine Frage ist halt so: Warum sollten die Sperren, wenn es nicht notwendig ist? Und warum schreiben die "teilweise"? Oder schreiben die immer teilweise, auch wenn es vollständig ist?
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Viele Grüße Markus |
#74
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Guckst Du hier: http://www.hnd.bayern.de/ Ich versteh auch die ganze Diskussion nicht. MIR wäre das Risiko, mir den Antrieb zu ruinieren und die Versicherung zahlt nicht, einfach zu groß. Ausserdem: Macht das wirklich Spass, bei so einer Wasserführung da rum zu gondeln? Wenn ja, machs doch einfach. |
#75
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Hallo DF'ler also ich lese die NfB so, dass eine Sperrung dann vorliegt, wenn der HSW (Höchste Schifffahrtswasserstand) erreicht wird. Ich denke man muss die NfB in Verbindung mit dieser Seite http://www.elwis.de/mvc/main_notempl...fbid=1069/2010 lesen, wo die HSW aufgeführt sind. Alles andere wäre nicht logisch, denn dann müsste es ja "vollständige Sperrung wegen Hochwasser" heißen. Der Schiffsführer muss sich also für seinen Streckenabschnitt über den HSW und den aktuellen Wasserstand informieren und dann entscheiden, ob er fahren darf oder nicht. Dem Dieter muss ich allerdings recht geben, dass ein Fahren bei so hohem Wasserstand viel zu gefährlich ist. Viele Grüße Christian |
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#76
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Hi Dieter,
hi Christian, Meldestufe 2+3 Das ist definitiv eine Sperre und von Abklingen keine Rede Christian, genau das mit dem HSW meine ich ja. Fahren würd ich ab Meldestufe 1 schon nicht mehr, aber die war ja gestern in Regensburg und Umgebung noch nicht erreicht. Problem ist sicherlich das ganze Treibholz... Aber zu einem schönen Ankerpatz um die Ecke tuckern und dort Ankern ist doch kein Problem, wenn der einigermaßen geschützt liegt... Wobei hier halt die Betonung auf tuckern und immer gut schauen liegt... Aber insgesamt geht es mir eigentlich nicht ums jetzt fahren, daß ist wohl für dieses bisher einzig schöne Wochenende (ab Montag solls ja wieder regnen) gestorben , sondern eigentlich mehr um das was jetzt richtig ist. Man, nervt mich das Wetter dieses Jahr
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Viele Grüße Markus |
#77
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Naechste Frage ... Versicherungsschutz bei Hochwasser oder hoehere Gewalt ? Kann das mal jemand bitte abklaeren Danke
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#78
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Hallo Palmyra,
schau doch einfach in Deine Versicherungsunterlagen. Es kommt sicherlich auch auf den Liegeplatz an. Wenn es grob fahrläßig ist, daß Boot im Wasser zu lassen, dann hat man sicherlich eine (Teil-)Schuld. Aber: Wäre es nicht auch grob fahrläßig jetzt, d.h. bei einem definitiven Fahrverbot das Böötle zum Kranen zu fahren. Slippen sind ja evtl. auch nicht mehr benutzbar. Ich denke es besteht also kein Problem bezüglich der Versicherung... Wenn es am Steg so gefährlich ist, wegen Treibgut, dann ist doch das Fahren noch viel gefährlichen...
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Viele Grüße Markus |
#79
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Wenn man sich die Meldestufen anschaut so sagen die nichts aus über das Fahrwasser, geht doch nur um die Umgebung.
Also ich werde einslippen und fahren, evtl. Schäden nehme ich auf meine Kappe Die Meldestufen Meldestufe 1: Stellenweise kleinere Ausuferungen. Meldestufe 2: Land- und forstwirtschaftliche Flächen überflutet oder leichte Verkehrsbehinderungen auf Hauptverkehrs- und Gemeindestraßen. Meldestufe 3: Einzelne bebaute Grundstücke oder Keller überflutet oder Sperrung überörtlicher Verkehrsverbindungen oder vereinzelter Einsatz der Wasser- oder Dammwehr erforderlich. Meldestufe 4: Bebaute Gebiete in größerem Umfang überflutet oder Einsatz der Wasser- oder Dammwehr in großem Umfang erforderlich. |
#80
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Zitat:
Hallo Freunde. Habe Heute mit dem WSA Regensburg gesprochen, und genau die gleiche Antwort erhalten. Der Schiffsführer muss sich über den HSW informieren und dann entscheiden ob und wo er noch fahren darf.
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Gruß Sigi Es ist mir egal wer dein Vater ist, so lange ich hier angle läuft hier keiner übers Wasser. |
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