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Betanken von Sportbooten
Hallo Ihr Sportbootfahrer
Immer wieder gibt es Fragen zum Betanken von Sportbooten . Ich habe mich da mal Schlau gemacht und hier ist das Ergebniss Stand ist der 01. Januar 2009, da ist ADR (Europäische Verordnung) in Kraft getreten Abfüllen an der Tanke (in Kanister - KEINE FÄSSER!!!!) Grundsätzlich gilt: Höchstmenge Benzin oder Diesel (Einzeltransport) = 240 Liter ABER Größe der Einzelbehälter max. 60 Liter. UND Ausschließlich für Sportliche Zwecke, also Sportboot (Keine Rasenmäher, Autos, Traktoren, etc) Ladet Euch mal diese PDF runter (ist die zurzeit aktuellste und von der WaschPo RLP verfasst). http://www.lvm-rlp.de/nachrichten/im...-rlp2008-1.pdf Hier steht alles wichtige drin. Ps.: Beim Kanistertransport solltet Ihr bitte immer Stahlkanister (5 - 60l ) verwenden. Kunststoffkanister dürfen nähmlich maximal 5 Jahre alt sein. Wenn die älter sind und Ihr kommt in eine Kontrolle, wird es SEHR teuer! Ps.: ADR ist eine Europäische Verordnung und die hat im ganzen EURO-Raum ihre Gültigkeit. Alle sicherheitsrelevanten Bestimmungen mit dem Umgang von feuergefährlichen Stoffen etc (die u.a. auch der GGVSE unterliegen), sind selbstverständlich einzuhalten. Die Haftung trägt ausschlieslich der Transporteur! Immer einen vollen Tank |
#2
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Zitat:
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Hammadochschon..
und wieder sind die Rentner hintnach ..... |
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag: | ||
#4
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Na ja, so isses eben, das Leben. Ich gebe mich geschlagen
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