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#1
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Laut §33 aus 2009 darf ein Boot unter 5m Länge, 42cm Bordwandhöhe und mit weniger als 20 kW Motorisierung den Schleusenkanal nicht befahren. Uns wurde die Einfahrt in den Kanal /Schleuse mit einem Segelboot (AB 9,9 PS) in Juni 2016 nicht erlaubt. Mit gültigem Fahrterlaubnisschein aus Regensburg...
Nur mit einem Begleitboot dürften wir den Kanal und die Schleuse befahren. |
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#2
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mich hatten die nicht einmal gefragt, möglicherweise da ich aktives AIS an bord hatte und die dachten ich sei ein großer
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Wenn Du es aufschiebst, versäumst du das Leben. "Seneca"..... aber nicht um jeden Preis. "oceanwolf"
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#3
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na ja....genau so ne Abzocke wie wenn du vergisst dich am Funk in Kyselica (etwa 25km vorher) bezw. wenn du die Hinweistafel übersiehst um abzukassieren.
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ein schiffsführer der ned säuft iss wie ein motor der ned läuft
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