Hi Dieter - ganz ruhig
also ich hab das mit der Verordnung & dem Bußgeld anders herum gelesen: Wer eine Funke ohne Befähigungsnachweis benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wer eine sich an Bord befindliche Funke nicht benutzt = Ordnungswidrigkeit. Wenn jemand der einen Befähigungsnachweis hat eine Funke benutzt, die nicht (korrekt) angemeldet ist = ??? wahrscheinlich TKG - und da er es wissen müsste vermutlich schlimmer als ohne Befähigungsnachweis
Ach ja, und natürlich gibt es Regeln und ich habe ja nicht gesagt das der Schein sinnlos ist, ich sagte das mit dem Handgerät & der Ausrüstungspflicht ist praktischer Blödsinn. Ich hab ja nur keinen Bock mein Boot auszurüsten, ne Mega Antenne dranzuschrauben, nur damit ich mich in 1 km bei ner Schleuse melden kann und als Gegenleistung kann kaum noch jemand mit meinem Böötle fahren...


und nein, für Österreich hilft das nicht weiter

, aber auch so ist die Diskussion nicht uninteressant - wenn man weiß, was man riskiert, dann hat man die nötigen Informationen um eine Entscheidung zu treffen ob es einem das Wert ist oder nicht
Wobei wir wieder bei dem Thema Demonstration (jetzt wirds reichlich Off-Topic aber so sam ma ja hier) für die Öffnung der Donau bis zum Donaudurchbruch wären - gelle

Olaf, das nächste Forumstreffen machen wir dann dort - Beitrag pro Boot 200€

- Mann muss nur schnell genug hinten sein - zurück gibts sicherlich ne Eskorte
