Also, fakt ist doch, dass Berufsschifffahrt Handfunkgeräte benutzen darf, aber nur für den Funkverkehr an Bord !
Ausserdem kann eine Handfunke das zwingend notwendige ATIS Signal gar nicht senden,
weil diese technisch nicht dazu in der Lage sind, weil nicht zulassungsfähig.
Jede Wasser-Behörde (Schleuse) kann dieses ATIS Signal empfangen und sichtbar machen (ATIS Nummer)......
Also merkt sofort jede Schleuse, dass diese Funke nicht zugelassen ist, so einfach ist das.....
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Schöne Grüße, Olaf
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