Zitat:
Zitat von MarkusP
Mein Gott is des alles a Krampf
So, jetzt komm mal wieder ich mit meinen Umgehungsideen 
Woher das wohl kommt
Es gibt doch Handfunkgeräte für See & Binnen z.B. ICOM M33 oder?
http://www.awn.de/eshop.php?action=a...zahl_treffer=6
Thomas hat ja erläutert, daß das wohl nur für den Berufsschiffer erlaubt ist (sehr logisch im übrigen  ) - aber:
Was droht einem denn für eine Strafe wenn man den entsprechenden Schein hat Ubi bzw. SRC und als Hobbypilot mit so ner Handfunke erwischt wird  Also kein Eintrag zum Boot, da ja beweglich, aber mit Schein...
Wenn da "nur" eine kleine Ordnungswidrigkeit bzw. Verwarnung bei rumm kommt is doch alles klar oder
Is hier denn keiner mit guten Kontakten zur Rennleitung um das mal abzuklären 
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Ist das wirklich ne Frage????
Also: Wie Hannes schon sagte, bekommst Du für ein Handfunksprechgerät OHNE ATIS keine Zulassung im Sinne von UBI etc. Diese Geräte können aber im Bord - Bord Verkehr (zur Kommunikation zwischen den Besatzungmitgliedern) angewendet werden.

Es wäre schön, wenn die Benutzung "nur eine kleine Ordnungswidrigkeit" wäre. Ist aber leider nicht so. Siehe hier:
Im Rahmen neuer Regelungen bei der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz (FVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden.
Die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI gilt ab 1. Januar 2003. Anlass für die Änderung der bisher gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten ist, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR, die Übertragung von Aufgaben der Regulierungbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW).
Wenn Jemand dagegen verstößt, kann das richtig teuer werden und das Gerät wird still gelegt. Wogegen man da verstößt, steht irgendwo im TKG "Telekommunikationsgesetz", dass zum 01. März 2010 mal wieder geändert wurde.
Ps.: Jedes zugelassene Gerät sendet NACH loslassen der Sprechtaste die ATIS-Kennung aus. Diese wird an den modernen Empfangsgeräten der "Verkehrskreise" angezeigt. Fehlt diese Anzeige, kann (muss nicht) der Empfänger die Bundesnetzagentur informieren, die dann baldigst eine Überprüfung vor nehmen wird.
Hier kannst Du es genau nachlesen:
http://www.buzer.de/gesetz/5781/