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Zitat von Palmyra
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Hallo Palmyra
Hab den § 29 StVO rausgesucht für Dich ist Punkt 3 wichtig.
Ist aber bei uns in der BRD kein großer Aufwand kriegst von der Zuständigen Verkehrsbehörde eine Ausnahme (brauchst eh weilst über 2,6 m Breit bist) kanst dann auch gleich für über 4 m Höhe mit beantragen.
Mußt sowieso eine Route für den Transport vorschlagen und nachweisen dass auf deiner Fahrstrecke keine Brücken oder Unterführungen sind die niedriger sind als 5 m.
War vor einigen Jahren mit meiner SIAN auch in Berlin die ist auch 3,05 m Breit gab keine Probleme.
§ 29 StVO
Übermäßige Straßenbenutzung
I. (Allgemeine Verkehrsregeln)
(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.
(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis. Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart dem Führer kein ausreichendes Sichtfeld lässt.