Grund:
Dadurch zählt ab dem 01.09.2024 nur noch die
Binnenschifffahrtsstrassenordnung.
Dort ist festgelegt, dass im Bereich von E.17 ein Stillliegeverbot (Ankerverbot) gilt !
Faktisch gilt damit ein Ankerverbot wie folgt:
2387,00 - 2396,97 Sportboothafen Sinzing - Wehrarm Bad Abbach
2402,22 - 2414,23 Eisenbahnbrücke Poikam - Kelheim
Unterm Strich, von Sinzing bis Kelheim komplettes Ankerverbot.
Man könnte fast darüber lachen, wäre es nicht so traurig und nicht zu fassen, was hier der Behördenirsinn wieder zu Tage befördert.....
Hier der Link zur Petition:
https://www.change.org/p/für-die-aus...g-an-der-donau