Ich wusste im Prinzip, das man mit dem Motorboot nur Bundeswasserstraßen und Landeswasserstraßen befahren darf. Der Inn ist ja keine Bundeswasserstraße, also darf man eigentlich nicht reinfahren. Aber ich wusste nicht, ob er vielleicht bis Ingling oder bis zur Brücke Landeswasserstraße ist. Hätte ja sein können, da ja kein Verbotsschild da ist.
Nein, er ist nur Landesgewässer, und da ist sozusagen alles verboten was nicht ausdrücklich erlaubt ist.
Dass man nicht in Altwässer reinfahren darf, steht übrigens in der Donauschiffahrtspolizeiverordnung. Das heißt aber auch, dass dies nicht automatisch auch auf anderen Flüssen - ähem - Bundeswasserstraßen gilt. Auf dem Rhein zum Beispiel darf man Altwässer befahren wenn es nicht ausdrücklich verboten und mit einem Schild angezeigt ist.
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Wolfgang
der beratungsresistente Berater
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