Laut
https://www.bmvit.gv.at/verkehr/schi...s/bzul_pdf.pdf
gilt für mich eine doppelte Ausnahme da Segler und im Ausland zugelassen.
Zitat:
im Ausland zugelassene oder mit Internationalem Zulassungszertifikat versehene Sportfahrzeuge, wenn der Sitz oder Hauptwohnsitz des Verfügungsberechtigten im Ausland liegt;
für Sportfahrzeuge, die der EU-Sportboot-Richtlinie unterliegen,
jedoch keine CE-Kennzeichnung haben, gilt diese Ausnahme für nicht mehr als drei Monate im Kalenderjahr.
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Das betrifft jetzt nur die Zulassungspflicht.
Ich gehe mal davon aus, daß die Ausrüstungspflicht bei im Ausland zugelassenen Booten die des Heimatlandes ist, zumindest bei bloßer Durchfahrt.
Edit: hat sich durch Hannes erledigt. Danke!