Und ich dachte schon, ich könnte eine Neuigkeit verkünden

Die besagte Änderung der Sportbootführerscheinverordnung ist sogar vorzeitig, am 10. Mai 2017, in Kraft getreten. Auf der Elwis Startseite ist ein Merkblatt verlinkt:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pub...ublicationFile
Tatsächlich darf man mit dem Sportbootführerschein Binnen jetzt sogar Wasserfahrzeuge bis zu
20 Metern Länge führen. Ich bin gespannt, wann man erstmals entsprechende Boote chartern kann. Dann gibt es auch für langbeinige potenzielle Mitreisende keine Ausflüchte mehr
Was mir auch aufgefallen ist, ist dieser Satz: "Entbürokratisierung und Attraktivitätssteigerung des Wassersports und –tourismus sowie die Erleichterung des Zugangs zum Wassersport sind weiterhin Ziele, die das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verfolgt." Darauf kann man hinweisen, wenn es darum geht, Einschränkungen der Infrastruktur für motorisierte Sportboote entgegen zu wirken (Beispiel Regensburg). (Gehört aber nicht zum Thema "Führerscheine")