Tolle Aufnahmen! Endlich mal Fakten. So mit der Freiwilligkeit dieses Fahrwasser zu befahren, sehe ich das nicht. Auf allen Schleusenunterlagen vom Rhein bis Regensburg sind die Tiefen im Oberwasser und im Unterwasser vom WSA angegeben, bezogen auf RNW. Und damit ist das auch für das WSA verbindlich. Der Schiffsführer kann dann dann auf Grund der errechneten Wassertiefe entscheiden, ob er das Fahrwasser benutzt. So weit die Freiwilligkeit. Und dabei ist noch zu berücksichtigen, dass bei stärkerer Abdrift ein korrigierender Gasschub den Tiefgang beeinflusst.
Wie man wirklich gefahrlos durch dieses Fahrwasser kommt, ist anhand der jetzigen Betonnung unklar. Da gehören noch mindestens 2 Tonnenpaare zwischen Ausfahrt aus dem Schleusenkanal und der sicheren Wassertiefe draussen.
Im Wattenmeer z.B. betonnt bzw. beprickt das WSA solche Stellen in 5 bis 10 m
Abstand. Warum nicht auch hier, wenn dadurch Schäden an Bootsantrieben vermieden werden können.
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