
06.11.2015, 12:58
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Vizeadmiral
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Zitat:
Zitat von Riedenburgfritz
Die Rechtslage ist doch klar! Aber die Österreicher werden kaum wegen ein paar Meter Fahrt auf ihrem Gebiet juristische Maßnahmen einleiten. Sie müßten ja mit irgendwelchen technischen Mitteln das "Überschreiten der Grenze" nachweisen. Ich glaube, die WSP beider Länder haben genug mit anderen Dingen zu tun.
Viele Grüße,
Fritz
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Servus
im schlimmsten Fall wird er halt abgeschoben und kommt dann in Freilassing wieder über die Grenze und wird mit Bus dann irgendwohin transportiert -   
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