Zitat:
Ausnahme: Auf der Donau und der Oder besteht für jedes Fahrzeug die Pflicht zur Führung der Nationalflagge.
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Dieser Satz stammt aber nicht aus dem Flaggenrecht sondern aus der Donauschifffahrtsstrassenverordnung. Da es m.W. auch eine Grössenvorschrift für die entsprechenden Flaggen gibt, wäre es lächerlich, diese Flaggen ob ihrer Größe auch für Kleinfahrzeuge vorzuschreiben.
Wo Du einen Widerspruch zu erkennen meinst, hast Du einen bereits vom ADAC kommentierten Beitrag (ab "dies bedeutet"...) und nicht das pure Flaggenrecht zitiert.
Viele Grüße,
Fritz