Ich wollt ja nicht mehr....
Wolf, richtig, das es falsch ist

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Wolfgang verwechselt mal wieder Birnen mit Kartoffeln. Die "Donauschifffahrtspolizeiverordnung" hat überhaupt nichts mit dem "Flaggenrecht" zu tun.
Ich berate jetzt mal den Berater und rate ihm, richtig und aufmerksam zu lesen, und zwar das Flaggenrecht.
Das Du Dich nicht darum scherst, was Andere machen, ist auch schon lange bekannt, muss aber sicher nicht maßgebend für Andere sein, oder?
Die Flagge "Adenauer" muss auf der Donau gezeigt werden, ebenso auf dem Rhein und der oder, ist internationales Schifffahrtsrecht. Auf Deutschen Binnenwasserstraßen musst Du das nicht, da kannst Du mit nem Lacken Rumfahren. Obs schön ist oder nicht, da Sch.... man drauf.
Die jeweilige Gastlandflagge zu führen, wenn ich im Ausland fahre, ist aus Höflichkeit geboten. Und im Ausland ist die Nationalflagge Pflicht und in einigen Staaten wird das nicht Führen sogar mindestens mit Geldbusse belegt.
Aber: Höflichkeit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr

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...und jetzt lasst mir mit Euren privaten Meinungen dazu die Ruh

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