
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil:
Zitat:
"Die amtlichen Kennzeichen können - nach neuester Rechtslage - nur für Personen deutscher Staatsbügerschaft oder mit festem Wohnsitz in Deutschland ausgestellt werden."
|
Peter, Du warst doch nie ein Emirati, oder hast Du mal die Staatsbürgerschaft gewechselt? Und jeder, der hier in der BRD seinen Wohnsitz hat, egal, welche Staatsbürgerschaft er / Sie hat kann auch ein Boot anmelden.
Danke, Goran. Jetzt ist`s (hoffentlich) klar!