Zitat:
irgendwo habe ich gehört, dass das rechtliche Probleme geben kann.
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Hier nur meine Anmerkung zur Sportschifffahrt (in der Berufsschiffahrt gibt es Vorschriften): Wenn es zu einem Unfall / Schaden kommt, bist Du als Schiffsführer verantwortlich, egal wie viel Besatzung du hast.
Wenn man Dir nachweist, dass die Unterbesetzung des Schiffs ursächlich hierfür ist, könnte es sein, dass die Versicherung sich hierauf versteift und bei Vollkasko geringeren Schadenersatz leistet bzw. bei der Haftpflicht einen Teil des Schadens von Dir zurückhaben möchte. Wenn Du die praktischen schon kennst, ahnst Du vielleicht wo die Probleme liegen und wann man Dir evtl. Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit (die dann zur Haftungsminderung führen kann) vorwerfen kann.
Viele Grüsse,
Fritz