Habe mal die HP vom WSA durchgeschaut. Da ist an dieser Stelle nichts. Was aber auch wieder nichts heißt. Denn manchmal merkt das WSA nicht, was es gemacht hat



oder was es nicht gemacht hat

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Möglich ist aber auch z.B. der Bund, die dürfen sowas bauen, ohne Genehmigung vom WSA. Diese Rampen z.B. werden auch manchmal als "Nato-Rampe" bezeichnet und sind nirgends (ist ja geheim, gelle!) eingezeichnet.
Zitat aus Wikipedia:
Im
Verteidigungsfall sollten NATO-Rampen den Transport von
Panzern und anderen militärischen Fahrzeugen mithilfe von
Amphibienfahrzeugen,
Landungsfahrzeugen und
Behelfsbrücken über den Rhein und andere westdeutsche Flüsse sicherstellen.
Zitat Ende
An anderen Deutschen Flüssen sind diese Rampen teilweise publik gemacht. An der Donau nicht, da die Bayerische Landesregierung, die ja laut einem Dienstmann immer noch auf die göttliche Eingebung wartet, Angst vor Sozialflüchtlingen aus den Balkanstaaten und Afrika hat


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In der Regel dürfen solche Rampen aber von Jederman benutzt werden, wenn es nicht explizit verboten ist (rechteckige Tafel mit rotem Rand - siehe die Tafeln vom WSA, MDK und andere). Allerdings sollte man die Rampen nicht mit geparkten Fahrzeugen blockieren. Das könnte dazu führen, dass man dann mit dem Boot im Wasser bleiben muss, bis das Zugfahrzeug wieder verfügbar ist


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Einfach mal bei der zuständigen Gemeinde nachfragen, ob man da was weiß.
