Zitat:
Zitat von Bäriger
Hallo Herbert,
hab dir den betreffenden Passus aus der Donauschifffahrtspolizeiverordnung kopiert:
Inhalt: § 6.19 Treibenlassen
1. Das Treibenlassenistverboten.DiesesVerbotgiltnichtfürk leineBewegungenaufLiege-,Lade-undLöschstellen.
2. Fahrzeuge,diesichBugzuBergmitimVorwärtsganglaufend enAntriebsmaschinezuTalbewegen,geltennichtalstreib ende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.
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Ich kann mich doch so ganz dunkel daran erinnern, dass dieses Papier JEDER Böötlifahrer an Bord haben muss. Oder liege ich da (mal wieder) falsch?

Aber der Hinweis ist gut. Mache ich gleich. Ist dann unter "Nachrichten" zu finden.