Zitat:
Zitat von Wolf b.
Das würde ich jetzt mal gaaanz vorsichtig anzweifeln Markus. 
Auf der Bundeswasserstraße Donau darfst du meines laienhaften Wissens nach auch segeln wenn du eine Antriebsmaschine hast.
Allerdings gilt dort der Hinweis aus deinem Link:
Ansonsten gilt natürlich bayernweit für alle Oberflächengewässer - bis 9,20m ist ein Segler generell erlaubt, wobei das "ohne Antriebsmaschine" gilt.
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Richtig, Wolf. Aber zur Verteidigung vom Markus: Wenn da das Schildchen mit der durchgestrichenen Schraube zu sehen ist, darfst Du als "Nur Segler" da rein. Paddeln und Rudern (lassen) geht auch.