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Alleine schleusen
Hallo zusammen,
Ist es wirgendwie möglich, alleine ohne Hilfe einer 2. Person die Sportbootschleusen zu passieren? Durch die Beruflerschleusen habe ich es schon paar mal gemacht und es geht prima, nur durch die kleineren Sportbootschleusen kann ich mir keine Taktik ausmalen. Lg Roland |
Alleine geht nicht (naja ich hab mal nen Verrückten gesehen der seine Gummiwurst mit Seilen durch die Schleuse gezogen hat, während er die Schleuse bediente. Das ist aber zur Nachahmung nicht zu empfehlen und imho auch verboten).
In der Schleuse Bad Abbach und Regensburg ist das aber kein Problem. Am Wochenende bist Du eigentlich nie allein. Und falls doch hilft ein freundlicher Anruf bei der Großschleuse. Die nehmen Dich sicher mit dem nächsten Dickschiff mit. Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
Ist fast nicht möglich, Markus hat das gut beschrieben.
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Google mal ein bisschen, da gibt es jede Menge Beschreibungen. Viele, die es nicht tun und anderen verbieten wollen, und viele, die es tun und mit der Zeit Übung bekommen. Ich bin auch schon viele Schleusen alleine gefahren, aber da gab es auch einige, da würde ich mich alleine nicht hineintrauen, wie etwa die Schleusentreppe bei Beziers. Bei halbwegs normalen Bedingungen und Mittelklampe geht es aber ohne Weiteres. Gruß, Walter
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Ohne hier wirklich informiert zu sein:
Ich bin mir nicht sicher, ob eine Schleusung des Bootes ohne Bootsführer überhaupt zulässig ist. Hintergrund: Neulich schickte mein Kumpel seine Tochter zum Bedienen der Schleuse. Da scheinbar nix passierte ging er rauf um nachzusehen. Ober wartete schon die Rennleitung (die selbst gerade schleuste) und die erste Frage war, ob noch ein Bootsführer mit Schein an Bord ist. Da noch jemand mit Schein auf dem Boot war, war das Thema gleich beendet. Kann da jemand was dazu sagen? Muss wirklich ein Bootsführer an Bord sein, auch wenn das Boot am Schleusensteg festgemacht ist? Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
So lange das Boot am Wartesteg auf die Schleusung wartet ist es Festlieger und es braucht kein Scheininhaber an Bord zu sein.
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Wir hatten das Thema unlängst schon mal......
Ich kenn einen (Rico), der hat das wirklich mal gemacht, mit einer langen Leine......... Ich persönlich halte nichts davon, würde es auch NIE machen ! Warum sollte ich etwas riskieren, wenn ich auch alternativ durch die "Große" Schleuse kann ConfusConfus |
Richtig! Ich kannte einen, der bei einem derartigen Manöver etwa 2000 8m in die Bootsschleuse Kehlheim gefallen ist, zum Glück neben das Boot. War damals 78 Jahre und hatte einen Liegeplatz in Saal. Hat's gut überstanden.
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Danke für die Ratschläge. Das risiko ist mir zu hoch das etwas passiert. Ich werde dann die große Schleuse benutzen oder paar Minuten warten ob jemand kommt zu helfen.
ps. bin sonntag wieder auf dem wasser, entweder Kelheim oder Straubing lg roland |
Na das ist ja wohl klar, dass man nicht mutwillig die schwierigere - und damit gefährlichere - Lösung versucht. Gruß, Walter
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So, Lesen bildet - meistens erstaunt
Zum Thema Boot am Steg der Schleuse alleine lassen habe ich folgendes gefunden: BinSchStrO Kapitel 1 - Allgemeine Bestimmungen § 1.01 Begriffsbestimmungen 23. "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; 24. "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; 25. "Ankern": das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; => Also unser Sportboot ist "stillliegend", wenn es am Steg der Schleuse festgemacht ist! § 1.02 Schiffsführer 4. Der Schiffsführer muss während der Fahrt an Bord sein, auf einem schwimmenden Gerät ferner auch während des Betriebes. 6. Ist für ein stillliegendes Fahrzeug oder einen stillliegenden Schwimmkörper eine Person als Wache oder als Aufsicht nach § 7.08 bestellt, tritt diese Person an die Stelle des Schiffsführers. => sagt nur, dass der Schiffsführer während der Fahrt an Bord sein muss § 1.09 Besetzung des Ruders 1. Auf jedem in Fahrt befindlichen Fahrzeug hat der Schiffsführer sicherzustellen, dass das Ruder mit einer hierfür geeigneten Person im Alter von mindestens 16 Jahren besetzt ist. Kapitel 7 - Regeln für das Stillliegen § 7.08 Wache und Aufsicht 1. An Bord eines stillliegenden Fahrzeugs, das mit gefährlichen Gütern nach Kapitel 3.2 Tabelle A ADN beladen ist und eine Bezeichnung nach § 3.14 führt oder das nach dem Entladen solcher Güter noch nicht frei von gefährlichen Gasen ist, muss sich ständig eine einsatzfähige Wache aufhalten. Die zuständige Behörde kann jedoch ein Fahrzeug, das in einem Hafenbecken stillliegt, von dieser Verpflichtung befreien. 2. Alle übrigen Fahrzeuge, Schwimmkörper und schwimmenden Anlagen müssen beim Stillliegen von einer Person, die in der Lage ist, im Bedarfsfall rasch einzugreifen, beaufsichtigt werden. Satz 1 gilt nicht, wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist oder die zuständige Behörde eine Ausnahme zulässt. => Uii, das sieht aber verdammt danach aus, dass das Boot nicht alleine am Steg gelassen werden darf! :banghead: Im Hafen greift dann wohl §7.08 Nr. 2 Satz 2 - da darf das Boot ausnahmsweise alleine liegen... Weitere Meinungen sind herzlich willkommen. |
Im Hafen ist sicher, wie wir es alle tun, keine "Wache" an Bord erforderlich. In bestimmten Gewässern, zum Beispiel im MDK, muss bei festgemachtem Boot eine
geeignete Person an Bord sein. Muss aber kein Befähigungspatent haben. Das ist jeweils für das Gewässer festgelegt. Diese "Bordwache" muss halt in bestimmten Situationen, z.B. Loskommen einer Leine, reagieren können, entweder selbst oder Hilfe herbeirufen können. Also muss auch am Wartesteg im MDK eine Person an Bord sein, wenn der Schiffsführer Einen zum Bedienen der Bootsschleuse hochgeschickt hat und persönlich hinterher geht um nachzusehen, warum nichts weitergeht. Siehe Frage am Anfang der Diskussion. Also in diesem speziellen Fall mindestens 3 Besatzungsmitglieder. Oder Hochbrüllen zur Schleusenbedienung. Meine Frau nimmt immer ihr Handy mit, wenn sie mich schleust, dann kann ich sie mit meinem Handy erreichen. War schon gelegentlich hilfreich. Das Ganze ist recht schwammig und ist sicher nicht für uns Böötchenfahrer formuliert. Man hat wohl nur an die Berufsschifffahrt gedacht. |
Zitat:
Ich hab auch schon mal alleine an einer Sportbootschleuse geschleust, wo weiß ich nicht mehr genau. Da hab ich mir nichts dabei gedacht. In der kleinen Schleusenkammer kann eine Person an Bord erstens nichts tun und zweitens kann das Boot nicht aus. |
Hallo Franz, hallo Wolf,
das sah die WaschPo in Bad Abbach aber wohl anders :banghead::banghead::banghead: |
Hallo Markus,
anders ist nicht unbedingt richtig. :) Der Satz "wenn die Aufsicht wegen der örtlichen Verhältnisse nicht erforderlich ist" ist ja nun wirklich Auslegungssache. Außerdem ist in der Verordnung an dieser Stelle nur von Fahrzeugen und nicht von Kleinfahrzeugen die Rede wie sonst. Bin mir gar nicht sicher ob das für uns überhaupt gilt. Ich schleuse aber eh lieber an der Großen wenn das möglich ist. Nur mit dem Kanu nehmen die dich in Deutschland nicht mit. |
Hi Wolf,
das mit den Fahrzeugen dachte ich auch, aber lt. BinSchStrO sind Kleingahrzeuge auch Fahrzeuge - vgl 1.01 Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
Wie ist "Kleinfahrzeug" eigentlich definiert? Wenn Du Dich bei der Schleuse meldest mit "Kleinfahrzeug zu Berg" bekommst Du bestenfalls eine blöde Antwort. Ist mir z.B. in Österreich schon mal passiert, als ich ausprobieren wollte obs funktioniert. Wir sind auch bei 20 und mehr Meter "Sportboote". Als Kleinfahrzeug bezeichnen die alles unter 20 m (?), z.B. Barkassen, Vermessungsboote wie die Tangens, Hafenschieber usw.
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Zitat:
Aber irgendwo gilt diese Unterscheidung. Mit Gesetzestexten hab ichs nicht so, mach das schon immer nach verantwortbar oder nicht und hab noch nie deswegen Probleme bekommen. |
Zitat:
ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen
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Danke! Also wir nicht, was ja auch vernünftig ist, Sportboote extra zu behandeln. Das passiert aber nicht im Text der BinSchStrO
In der BinSchStrO 2.02 sind z.B. bei "Kennzeichen von Kleinfahrzeugen" nur Surfbretter ausgenommen. Also sind Sportboote doch Kleinfahrzeuge? Auch bei weiteren Paragraphen z.B. "Kennzeichnung von Ankern" werden Sportboote als Kleinfahrzeuge behandelt, weil sie nicht besonders Von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind. Diese zieht sich so durch die gesamte BinSchStrO. Nur bei der Reihenfolge beim Schleusen wird zwischen Klein- und Sportfahrzeugen" unterschieden. |
Wie kommst Du auf wir nicht? Lt. oben wir schon!
Sportboote sind in den Begriffsdefinitionen nicht extra erwähnt... Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
Bei Wikipedia findet sich unter "Sportboot" der folgende Satz: Nach der Deutschen BinSchStrO sind Sportboote Kleinfahrzeuge, wenn sie nicht länger sind als 20m.......usw.
So klar steht das in der Verordnung aber nicht. Es ist schon alles etwas verschwommen. Vielen Dank für die Diskussion, ich sehe jetzt etwas klarer, werde die Schleuse aber trotzdem nicht als "Kleinfahrzeug" rufen. |
Ich geb Dir Recht, seltsam zu lesen wie alle dt Gesetze. Aber ich mach das halt beruflich, deshalb ist es mir nicht fremd.
Gesendet von meinem mobilen Fingerbrecher |
Danke. Jetzt weiß ich auch, warum Du so gut drin steckst.
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Wer meldet sich denn an der Schleuse als Kleinfahrzeug ? ConfusConfus
Ich ruf die Schleuse als Sportboot XYZ, bzw. Motoryacht XYZ.... Damit ist doch alles gesagt (daumen) Lediglich bei Vorschriften etc. sehe ich einen Sinn bei der Definition Kleinfahrzeug :419: P.S. Tolle, sachliche Diskussion (cool) |
Ich habe mich gestern auch als Sportboot bei der Schleuse gemeldet... Ich denke mal das die in wenigen fällen die richtige Anmeldung bei der Schleuse zu hören bekommen da ja jeder Boot fahren darf:419:
Lg Roland |
Zitat:
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Der Abenteurer Harald Paul (Neufundland, Grönland) hat seine Smelne Vlet von 11m als Binnenschiff registrieren lasse und gemeint, er könne sich als Kleinfahrzeug bei der Schleuse anmelden. War wohl auch nicht unkorrekt. Die Schleusenmeister haben ihn aber voll auflaufen lassen. Als Sportboot haben sie ihn denn geschleust.
Als Motoryacht melde ich mich nicht, da bin ich auch schon mal aufgelaufen. Ich meine auch, "Sportboot" ist doch keine Diskriminierung. Zum PS: Man darf doch auch mal im Forum vor sich hin spinnen, macht doch Spaß. Zitat:
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Servus
wenn die Schleuse angefunkt wird sieht der dort aufgrund der mitgesendeten Daten die Einzelheiten - oder irre ich mich da ? |
Ich denke auch, dass die Schleuse das ATIS "auslesen" kann.......
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Kann nur Gösseltal und die Zeichnen alle Gespräche mit den Schleusen auf ich weis nicht mehr wie lange müsste ich meinen Nachbarn fragen der ist auf der Schleuse Hilpoldstein. |
Was können die den aus der ATIS Kennung auslesen?
Ich vermute mal die Kennung natürlich und evtl. Bootsnamen. Die restlichen Angaben wie Länge etc. die man bei der Zulassung angeben mußte doch eher nicht. |
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