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kann mei sohn auch einen schein machen
Kann mein Sohn schon mit 15 einen schein machen aber erst mit 16 alleine fahren ?
lg:) |
Dein Sohn darf immer, wenn jemand mit SBF an Bord ist, fahren.
Den Führerschein darf er ab einem Alter von 16 Jahren machen: http://www.my-bootscharter.de/sportb...hrerschein.htm |
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Theoretisch sicherlich (daumen) Gesetzlich ist das aber, meines Wissens, nicht weiter geregelt........ |
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Das Mindestalter 16 gilt Binnen jedenfalls auch.
Da gibt es nur Ausnahmeregelungen für Vereine und Sportveranstaltungen unter gewissen Voraussetzungen. |
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Dann hätten die Kids wie im Binnenbereich nicht mehr mit einem 2PS Dingi oder Flautenschieber rumfahren dürfen. Im Seebereich gibt es diese Altersbeschränkung jetzt doch nicht, da dürfte Sohnemann also ans Ruder sobald du ihn körperlich und geistig als fähig erachtest. |
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Habe auch schon eine 11 jährige öfters fahren lassen (finger) bin dabei und passe auf :biggrin5: wenn Polizei kommt wird am Steuer gewechseltlol27 habe das Fernglas immer dabei.....wer kann mir da was machenConfus
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Du mußt jederzeit und sofort eingreifen können, also daneben stehen, dann halte ich das für vertretbar. |
Wir können Dir jetzt was machen! Wir haben das Foto!:biggrin5:
Aber im Ernst: sowas würde ich ja nicht ins Internet schreiben... LG Walter |
Also ich habe das mal so gelernt, dass mein Sohn fahren kann, wenn ich an Bord bin und ich ihn für geeignet genug halte mein Boot zu führen.
Kam auch schon vor, dass er beim Anlegen am Ruder stand, weil er einfach sonst noch zu wenig Ahnung hatte, aber auf meine Anweisungen hörte. Gruß Jürgen |
Ausserdem bin ich der Meinung, dass z.B. mein Sohn auch etwas mit dem Boot umgehen können sollte......
Ich habe mit ihm auch schon mehrfach MüB Manöver geübt :419: Man weis nie, welcher Umstand mal eintreffen kann ConfusConfus |
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Darauf sieht man dann, daß die Mutter das Steuerrad von unten führt. (tja)lol27:419: |
:banghead::banghead: (cool)
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Hallo zusammen,
nur, um Missverständnissen vorzubeugen. Ich lasse meinen Großen auch ans Ruder und erkläre ihm so einige Dinge, die ich für wichtig halte. Ich schreibe jetzt mal nicht, wie alt er ist :biggrin5: Nichts desto trotz ist die Vorschrift halt da. |
:biggrin5:Danke! Hätte ich dazu was geschrieben und Vorschriften zitiert, hätten einige Herren hier wieder mit "Klugsch...." reagiert. :biggrin5:
Aber es ist halt so: Vorschriften sind dazu da um nicht beachtet zu werden.MotzZumindest bei Einigen. |
(hi)Ich bin da mit Olaf und anderen einer Meinung(daumen).Bei der Prüfung hatte ich die Frage(Wann treten die Vorschriften ausser Kraft)bei Gefahr in Verzug,aber wenn der Spund keine Ahnung hat vom bedienen eines Bootes,wie soll er es dann steuern können.:419:
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Das sehe ich genauso. Macht keinen Sinn, wenn die Zwerge das im Notfall nicht können.
LG Walter |
Zitat:
Servus, ja er darf mit 15 seinen Schein machen aber erst 3 Monate vor seinem 16 Geburtstag die Prüfung. Alleine Fahren darf er erst ab 16. Ich habe den Fall gerade aktuell in meiner Bootsfahrschule. www.bootsfahrschule-glonntal.de So nun zur aktuellen Prüfungsantwort für den Rudergänger. mindestens 16 Jahre alt körperlich und geistig geeignet. Ich hoffe ich konnte helfen. Gruß Roland |
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