Anmeldung beim Schleusen über Funk
Hallo Leute
das es teilweise sehr schwierig ist bei der Schleuse das Telefon zu erreichen, habe ich mir überlegt ein Funkgerät anzuschaffen. Nun meine Fragen Gibt es da auch Handgeräte? Auf welcher Frequenz ist das? Wieviel kostet es im Jahr? und eure Erfahrungen.... Vielen Dank füe Eure Hilfe Lucky |
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Du brauchst also neben dem UBI eine eingebaute Funke (und Antenne ...). Allerdings solltest du beachten, dass damit dein Böötli ausrüstungspflichtig geworden ist, d.h. du darfst das Gerät auch so ohne weiteres nicht mehr ausbauen. Ausserdem muss (hier streiten sich die Gelehrten) der Schiffsführer im Besitz des Ubi sein. Da du eigentlich nur noch Kombigeräte (Binnen/See) bekommst, wird auf dich auch noch der SRC zukommen (es sei denn du fährst nicht auf See). Kosten derzeit keine (BNetzA zieht nicht ein), Später mal im bezahlbaren Bereich ... |
Gibt es schon die Möglichkeit sich mit dem Handy anzumelden, oder ist das in Zukunft geplant?
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Ging in der Vergangenheit fast immer, wird aber zunehmend eingestellt. Dem Hörensagen ist's in Österreich schon nicht mehr möglich. Grund: Es wurde zunehmend Schindluder getrieben, d.h irgend welche nicht bootfahrenden Chaoten melden sich fingiert an der Schleuse an und kommen dann natürlich nicht. :mad::mad::mad: |
Ich bin bis jetzt mit dem Handy immer noch gut angekommen!(daumen)
Meine Wegstrecke ist so zwischen Berching und Schlögen!:driving: Du hast aber mit der Funke schon leichte Vorteile! Ob das Handy ganz abgeschafft wird, steht noch in den Sternen. |
Na dann werd ich es mal mit dem Handy versuchen. Bin unterwegs von
Linz nach Schlögen. DAnke Lucky |
Funk und Schleusen!
Hallo Lucky!
Ich nehme an dein Wohnort ist Lenzing in Österreich (Papierfabrik). Wie schon meine Vorschreiber erwähnt haben Handfunkgeräte sind verboten, gibt es auch nicht mit den Schleusenkanälen. In Österreich musst du eine Prüfung für ein "Eingeschränktes UKW Sprechfunkzeugnis für den Binnenschiffsfunkdienst" ablegen. Die Kosten für das betreiben einer Funkanlage betragen 10,und ein paar Cent. Ich hab mein Funkgerät von April bis Oktober angemeldet. Ist in Österreich sehr sinnvoll, Handys sind jetzt erlaubt aber nicht erwünscht. Prüfung gilt natürlich international. Falls du noch Fragen hast, schreib mich einfach an. Viele Grüsse aus Wien, Hannes |
Im Bereich der Deutschen Donau Handy kein Probleme auch auf anderen Binnengewässern in Deutschland durchaus üblich, wir aber nicht so gerne gesehen.
Am Besten UBI(Binnen )/SRC(See) machen und Funk einbauen aber wie schon die Vorgänger gesagt haben, ist dann Bestandteil des Bootes und Ausrüstungspflichtig. Entsprechende Bootsscheine Binnen /See müssen auch vorhanden sein. |
Hallo
Funkzeugnis hat meine Freundin, also dürfte das kein Problem sein. Seebrief und alle anderen Bootspapiere sind vorhanden. Danke Lucky |
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Das ist dann eingetragen und muss so sein! |
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oder man muß das Kisterl wieder abmelden .....:419: |
Mein Gott is des alles a Krampf :banghead:
So, jetzt komm mal wieder ich mit meinen Umgehungsideen:biggrin5: Woher das wohl kommtConfus Es gibt doch Handfunkgeräte für See & Binnen z.B. ICOM M33 oder? http://www.awn.de/eshop.php?action=a...zahl_treffer=6 Thomas hat ja erläutert, daß das wohl nur für den Berufsschiffer erlaubt ist (sehr logisch im übrigen:banghead:) - aber: Was droht einem denn für eine Strafe wenn man den entsprechenden Schein hat Ubi bzw. SRC und als Hobbypilot mit so ner Handfunke erwischt wirdConfus Also kein Eintrag zum Boot, da ja beweglich, aber mit Schein... :biggrin5: Wenn da "nur" eine kleine Ordnungswidrigkeit bzw. Verwarnung bei rumm kommt is doch alles klar oder :biggrin5: Is hier denn keiner mit guten Kontakten zur Rennleitung um das mal abzuklären Confus |
Du wirst für diese Handgurke keine Zulassung bekommen, weil es kein ATIS hat. In Österreich werden Handfunkgeräte für den Binnenfunk jedenfalls nicht zugelassen.
Hannes |
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Also: Wie Hannes schon sagte, bekommst Du für ein Handfunksprechgerät OHNE ATIS keine Zulassung im Sinne von UBI etc. Diese Geräte können aber im Bord - Bord Verkehr (zur Kommunikation zwischen den Besatzungmitgliedern) angewendet werden. Motz Es wäre schön, wenn die Benutzung "nur eine kleine Ordnungswidrigkeit" wäre. Ist aber leider nicht so. Siehe hier: Im Rahmen neuer Regelungen bei der Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung für die Erteilung von Sprechfunkzeugnissen ist die Fachstelle der WSV für Verkehrstechniken in Koblenz (FVT) zur zuständigen Stelle für den Erwerb von UKW-Sprechfunkzeugnissen für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) bestimmt worden. Die neue Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung mit den Bestimmungen für den Erwerb von UBI gilt ab 1. Januar 2003. Anlass für die Änderung der bisher gültigen Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung waren Änderungen bei der Verordnung über Seefunkzeugnisse, deren Fassung vom 17. Juni 1992 am 31. Dezember 2002 außer Kraft getreten ist, die neue Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk der ZKR, die Übertragung von Aufgaben der Regulierungbehörde für Post und Telekommunikation aus dem Bereich des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) auf das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Wohnungswesen (BMVBW). Wenn Jemand dagegen verstößt, kann das richtig teuer werden und das Gerät wird still gelegt. Wogegen man da verstößt, steht irgendwo im TKG "Telekommunikationsgesetz", dass zum 01. März 2010 mal wieder geändert wurde. Ps.: Jedes zugelassene Gerät sendet NACH loslassen der Sprechtaste die ATIS-Kennung aus. Diese wird an den modernen Empfangsgeräten der "Verkehrskreise" angezeigt. Fehlt diese Anzeige, kann (muss nicht) der Empfänger die Bundesnetzagentur informieren, die dann baldigst eine Überprüfung vor nehmen wird. Hier kannst Du es genau nachlesen: http://www.buzer.de/gesetz/5781/ |
Hallo Dieter,
die Dinger haben ja eine Zulassung - siehe eben Link. Nachdem die Geräte zugelassen sind, glaube ich da mal -ungeprüft- den Ausführungen von Thmoas "nur für die Berufsschiffahrt". Im Text von Dir steht aber leider gar nix über die Art der Funkgeräte drin. Über "Handfunken" ist da ja kein Wort verloren, ebensowenig wie über mögliche Strafen... Ich kannte da mal einen Fall wegen eines normalen Funkgerätes das keine FTZ-Nummer hatte... Ergebnis: Nach Vernichtung des Gerätes wurde das Verfahren ohne irgendwelche Geldzahlungen eingestellt... Warum sollte also jemand wegen einer Handfunke statt eines Einbau-Gerätes zuhauen, wenn die grundsätzliche Lizenz vorhanden ist, zumal wenn es für die Berufsschiffahrt erlaubt ist? Das würde ja förmlich nach einem Gerichtsverfahren bis sonstwohin schreien:biggrin5: |
So Dieter,
ich hab mal kurz im Gesetz gewühlt und bin in der Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf UKW in der Binnenschiffahrt fündig geworden - zumindest zum teil: Die Ordnungswidrigkeiten sind in §15 geregelt. Nach §15 Nr. 2 handelt Ordnungswidrig, wer ohne Erlaubnis eine entsprechende Anlage bedient... Also wenn ich eine Funkanlage ohne Erlaubnis bediene droht mir max. eine Ordnungswidrigkeit. Jetzt erklär mir bitte warum ich dann MIT Erlaubnis, nur weil dat Teil nicht fest verschraubt ist mehr als eine Ordnungswidrigkeit begehen sollteConfus |
weiterhin habe ich in dieser Verordnung etwas von Funkanlage beaufsichtigen gelesen... Also sollte eine Trennung zwischen Funker und Fahrer kein Problem darstellen, ebensowenig, wenn nur gefahren wird, und das Ding aus ist, bestenfalls verschlossen... Ich bediene dann das Gerät nicht und damit sollte es auch für Fahrer kein Problem geben. Die Funkkollegen hier mögen mir bitte mit entsprechenden Gesetzestexten / Verordnungen gegenteiliges beweisen:biggrin5:
Zumindest ich hab im Führerschein nix gelernt, daß ich ein Boot nicht fahren darf nur weil an Funk an Bord ist. Auf See darf ich einen Tanker fahren, wenn's nur sportlich genug ist (z.B. mit Wasserskifahrer hinten dran) lol27 Also ich weiß nicht, ob hier nicht ein ganz großer Teil in die Rubrik "Gerüchteküche" gehört... Kennt denn hier keiner einen von der Rennleitung der hierzu Strafen aussprechen würde? Der müsste ja auch wissen warum er solche Strafen ausspricht und wo dat steht, er müsste ja die Höhe bemessen... Sportliche Grüße Markus |
:biggrin5: Hallo Markus,
na, hab ich die Gesetze gemacht? Eine Ordnungswidrigkeit wäre wohl zu verschmerzen, aber wenn es 2 oder 3 werden? Klar, wenn Du erwischt wirst, wirfst Du das "Korpus Delikti" über Bord und alles ist wieder in Ordnung!? Mir ist ein Fall bekannt, da hat ein Freizeitskipper eben so gehandelt, mit dem Erfolg, dass er in der BRD werder SRC, noch LRC oder UBI machen darf. Auch der Erwerb dieser Befugnisse im Ausland sind mit dieser Strafe in der BRD hinfällig. Und die Geldstrafe (Wiederholungsfall) war auch nicht so ohne, wobei ihm auch noch der Entzug der Fahrerlaubnis für Sportboote angedroht wurde **würg****würg** Das macht nicht mehr so richtig Spaß, oder? Ach, die Änderung vom 01. März 2010 betreffen die bis dahin bestehenden Unterschiede zwischen Berufsschifffahrtsfunk und Freizeitböötlifunk. Der ist mit dieser Änderung aufgehoben. Also noch ein bisschen schärfere Gängelung der Freizeitskipper in Sachen Funk. ...und: Wie in der Berufsschifffahrt schon vorgeschrieben, wird Funk an Bord auch bei der Freizeitschifffahrt kommen. Erste Anzeichen dafür: Die Ausrüstungspflicht! Meine unmaßgebliche Meinung dazu: Warum nicht gleich ein Gerät MIT ATIS kaufen, wenn ein Schein doch vorhanden ist? |
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Lies mal das hier und wende Dich an die unterzeichnenden Behörde. Da werden Sie geholfen! Wer braucht ein UBI Funkzeugnis?
Frage: Darf der Inhaber eines UBI Funkscheines ein Schiff mit Kombianlage auf Binnengewässern führen - auch wenn er kein SRC Seefunkzeugnis hat? Antwort der WSV (Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes): Sehr geehrter Herr Alm, das Merkblatt Kombianlagen SRC/UBI möchte dem Grundsatz nach nur folgendes aussagen: Fahren Sie auf See und nehmen am Seefunkdienst teil (durch Schaltung auf Seefunk) benötigen Sie ein SRC-Zeugnis. Fahren Sie im Binnenbereich auf Bundeswasserstrassen und nehmen am Binnenschifffahrtssprechfunk teil (ebenfalls durch Vornahme der Schaltung auf Binnen) benötigen Sie ein UBI-Zeugnis. D.h. es kommt auf den teilzunehmenden Dienst an, welches Zeugnis Sie benötigen. Nur weil die Anlage in der Lage ist auch am Seefunkdienst teilzunehmen, heißt dies noch lange nicht, das Sie auch ein Seefunkzeugnis benötigen, wenn Sie z.B. ausschließlich den Mittellandkanal befahren. Umgekehrt natürlich ebenso: Wenn Sie also nur Seegebiete befahren auf denen der Seefunkdienst angeboten wird, benötigen Sie ein SRC bzw. LRC (je nach Anlage), jedoch kein UBI-Zeugnis obwohl die Anlage dazu in der Lage wäre auch an diesem Dienst teilzunehmen. Alles andere ginge am Sinn und Zweck der Verordnungen vorbei. So, dass sagt also schon mal aus, wenn Du Funkst, brauchst Du einen Schein. Funkst Du nicht, brauchst Du (noch) Keinen. ABER: Funken darfst Du nur mit ZUGELASSENEN Geräten. Ps.: Strafe aussprechen darf nur ein Gericht. Behörde ermittelt und stellt Verstoß fest und erstattet Anzeige. Staatsanwalt ermittelt und erhebt Anklage, Richter spricht Recht. Richtig? Also frage nicht die "Rennleitung" sondern einen Rechtsanwalt, der sich mit solchen Fällen auskennt. |
Ist ja nett, was hier alles gesagt wird. Ich hatte da mal eine längere Diskussion direkt mit der BnetzA, Hrn.Weller.
1.Funk an Bord ist mit Handfunken in der Freizeitschiffahrt verboten, ebenso zwischen Bord und Beiboot, Hafen usw. Im Seebereich ist das anders. Hier bekommen die Handfunken die MMSI der Hauptfunkstelle. Da geht das, auch in der Freizeitschifferei. 2.Markus, sei vorsichtig !! Das Funken ohne UBI ist zwar eine Ordnungswiedrigkeit, nicht aber der Betrieb einer nicht angemeldeten Funkanlage !! Es ist ein Verstoss gegen das Fernmeldegesetz und kann heftig geandet werden. Übrigens sind wir noch harmlos, die Holländer und Belgier sind schon heftiger Drauf und in Frankreich kannst du in den Knast kommen (kein Scherz). 3. Funke an Bord und nicht eingeschaltet. Und hier ist Hr.Weller sehr unglücklich, weil nicht sauber geregelt und viele Waschpos das auslegen, wie sie wollen. Das Maximum was dir passieren kann, ist eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit. Begründet dadurch, dass du einen sicherheitsrelevanten Ausrüstungsgegenstand nicht benutzt. Die Argumentation, dass andere so was gar nicht an Bord haben zählt nicht. Die Funke bei einem ausrüstungspflichtigen Boot (und das ist es durch die Registratur geworden) auszuschalten ist demnach verboten, und wenn eingeschaltet dann siehe oben ... |
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Es langt nicht, wenn jemand anderes den Schein hat. Bei Binnen, nicht ganz so klar geregelt (ein wenig Auslegungssache) aber im Prinzip das Selbe. Neben der BNetzA ist im Übrigen auch Karl-Heinz (@Markus) der Meinung. Und der war nicht nur bei den Senfhosen und der Waschpo, sondern unterichtet den Scheiß auch schon eine Halbe Ewigkeit ... |
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Grundsätzlich: Funkgeräte, die der Kommunikation mit "Verkehrskreisen" in der Schifffahrt dienen, müssen dafür zugelassen sein. Jemand, der so ein Gerät benutzt (bedient, einschaltet, etc.) muß den "Befähigungsnachweis" dafür haben (Funkbetriebszeugniss). Ein Sportboot, dass ein Funkgerät an Bord hat, muss auch eine Person an Bord haben, die "befähigt ist, dass Gerät zu bedienen". Es sei denn, dass Gerät ist NICHT betriebsbereit (keine Antenne, defekt, kein Strom). So wars wenigstens noch vor ca. 20 Jahren. Es wird sich aber VIEL geändert haben **würg** |
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Ja ich habe mir da auch schon etwas belesen und Handfuke geht einfach nicht auf Binnen :banghead::banghead:
Anmelden muss man das ding ja auch ! :banghead::banghead: Ich muss ganz ehrlich sagen , ich habe eine Handfunke ! Nicht angemeldet nichts ! Nehme sie aber auch nur mit an das Meer. Ich werde gewiss Stationäre Anlage auf das Boot machen , da ja sonst keiner mehr ohne Funkschein fahren kann !MotzMotz |
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du hättest dich noch ein wenig mehr noch belesen sollen. Handfunke auf Binnen im Freizeitbereicht geht gar nicht, egal ob Schein, Bestechung oder sonst noch was ... |
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Also musst du es nicht anmelden ... |
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Ach so:banghead::banghead: ja das stimmt für binnen geht das nicht ! (daumen) Aber anmelden kann ich es ! Darf es aber nur für das Meer benützen |
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guck mal hier: http://www.busse-yachtshop.de/shop/w...uktdetail.html die sind auch mit ATIS zu haben und für den Sportbootbereich binnen zugelassen und natürlich mit Ftz-Zulassung....... Neu kosten die zwar ein Schw... Geld, aber gebraucht ist es erträglich.(hi) |
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Das geht in Deutschland nicht, mit keinem Gerät ... ohne Ausnahme ... (Glaub mir, ich hab den Schein erst letztes Jahr im Frühjahr gemacht. Ist eine Prüfungsfrage... Frag den Cheffe !) |
Sieh mal da http://forum.yacht.de/showthread.php?t=106178 gleiche Diskussion ...
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Also ich kann nur sagen für Binnen NEIN
Aber für deine See Funkanlage hätten sie mir Jan. 2009 mein Hadfukgerät zugelassen ! Tel. auskunft http://www.thiecom.de/standard/hx370/index.htm |
Also, fakt ist doch, dass Berufsschifffahrt Handfunkgeräte benutzen darf, aber nur für den Funkverkehr an Bord !
Ausserdem kann eine Handfunke das zwingend notwendige ATIS Signal gar nicht senden, weil diese technisch nicht dazu in der Lage sind, weil nicht zulassungsfähig. Jede Wasser-Behörde (Schleuse) kann dieses ATIS Signal empfangen und sichtbar machen (ATIS Nummer)...... Also merkt sofort jede Schleuse, dass diese Funke nicht zugelassen ist, so einfach ist das..... |
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Richtig (daumen) |
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das sind die für die Berufsschiffer ... Auch die brauchen ne ATIS Kennung. ... lang, lang ist's her duschenduschenduschenduschen |
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