Donau Forum - der Treffpunkt für Donau Wassersportler

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-   -   Auflasten Zugfahrzeug ? (http://www.donau-boote.de/showthread.php?t=1734)

Bootammeer 18.06.2010 20:23

Auflasten Zugfahrzeug ?
 
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

glumpo 18.06.2010 20:44

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:


Eha eha, was herrscht denn hier schon wieder für ein ProblemConfusConfus

Bootammeer 18.06.2010 20:49

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76003)
Eha eha, was herrscht denn hier schon wieder für ein ProblemConfusConfus

Bekomme doch einen neuen Anhänger (finger) der hat 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht



glumpo 18.06.2010 20:54

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76005)
Bekomme doch einen neuen Anhänger (finger) der hat 2,2 t zulässiges Gesamtgewicht



Ist es net so dass wirklich nur das Tatsächliche zähltConfusConfus

BAT 18.06.2010 20:55

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht :banghead::banghead::banghead:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

BAT 18.06.2010 20:58

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76007)
Ist es net so dass wirklich nur das Tatsächliche zähltConfusConfus

(daumen)(daumen)(daumen)

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. die Anhängelast 1000 kg beträgt, dass man dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen darf. Du darfst in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Der Stromer 18.06.2010 21:03

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76008)
brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht :banghead::banghead::banghead:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Confus Das ist der Knackpunkt. Amtlich heißt entweder Zulassungsstelle (haste kaum Chancen) oder z.B. TÜV, DEKRA, etc. Einfach mal hinfahren und den Sachverhalt schildern. Wenn der Sachverständige seine Sache versteht, wird er Dir sagen, wie hoch der Wert mit welchen Änderung angenommen werden kann.Confus

Das gibt dann eine neue Zulassung für den Trailer!

glumpo 18.06.2010 21:05

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76010)
(daumen)(daumen)(daumen)

Die in den Fahrzeugpapieren eingetragenen Gewichte, dürfen nicht überschritten werden. Das heißt aber nicht, wenn z.B. die Anhängelast 1000 kg beträgt, dass man dann nicht auch einen
1300 kg Anhänger ziehen darf. Du darfst in diesen Anhänger dann nur 300 kg weniger Nutzlast
transportieren.

Genauso sehe ich das auch,sd25
aber ich weiß net obs bei der 100 er Zulasung und bei den Jungführerscheinen auch zähltConfusConfus

BAT 18.06.2010 21:10

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76012)
Genauso sehe ich das auch,sd25
aber ich weiß net obs bei der 100 er Zulasung und bei den Jungführerscheinen auch zähltConfusConfus

MotzMotzdu finds doch immer wieder wasMotzMotz

Für gebremste Anhänger gilt:
Leergewicht des Zugfahrzeugs x 1,1 = zul. Gesamtgewicht des Anhängers
Mit den Bedingungen:
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner/gleich der zulässigen Gesamtmasse des Zugfahrzeugs sein.
Zulässige Gesamtmasse des Anhängers muß kleiner/gleich der zulässigen Anhängelast sein.
Weitere Voraussetzungen:
Einbau von hydraulischen Schwingungsdämpfern
Reifen müssen jünger als 6 Jahre und mit Geschwindigkeitsindex L (120km/h) gekennzeichnet sein
Berechnungsbeispiel:
Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1275 kg
Zul. Gesamtgewicht des Anhängers: 2000 kg
Zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: 1770 kg
Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1200 kg
Nach Formel: 1275 kg x 1,1 = 1402,5 kg

Bäriger 18.06.2010 21:12

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76000)
Hallo Leute werde mir das leergewischt vom Auto abändern lassen !

So das ich einen Anhänger mit 2,2 t auf 100 km/h Zulassen kann und mit den Auto ziehen kann !

Danach muss ich nur noch einen Dödel finden der mit die Zuglast von 2000 auf 2200 erhöht

Aber der versteckt sich noch die SauMotz:banghead:

Hallo Markus und auch alle anderen,

die Anhängelast erhöhen lassen, da denke ich stehen die Chancen gar nicht soooo schlecht, was ist es denn für ein Auto ?

Aber wie kann man denn sein Leergewicht erhöhen ? Beton ausgießen, Bleigewichte ? Und reicht dir dann die Zuladung noch oder bekommst du außerdem auch ein höher eingetragenes Gesamtgewicht ?


Viele Grüße

Wolfgang

glumpo 18.06.2010 21:16

Also mein Hänger hat 100 er Zulassung, ich habe ihn drangehängt und fahre 100.
Weiter will ich net denken,
der Bootshersteller hat ein Gewicht angegeben, der Trailerhersteller hat ein Gewicht angegeben,
was will ich kleiner Schnösel da noch anzweifeln(tja) hab netmal eine Waage geschweige denn das recht eine Gewichtsangabe im Papier zu erstellen.
Also= weiterfahrensd25

howi 18.06.2010 21:16

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76013)
Berechnungsbeispiel:
Leergewicht des Zugfahrzeugs: 1275 kg
Zul. Gesamtgewicht des Anhängers: 2000 kg
Zul. Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs: 1770 kg
Anhängelast des Zugfahrzeugs: 1200 kg
Nach Formel: 1275 kg x 1,1 = 1402,5 kg

AHA ConfusConfusConfusConfusConfus

Wo ist der Bahnhof ? Confus(tja)(tja)(tja)

glumpo 18.06.2010 21:20

Wobei bei mir Auto und Trailer auch noch passen laut Werten(cool),
aber wiegen tu ich nimmer(tja)(tja)
Ich vertraue den leuten die das andauernd machen:biggrin5::biggrin5::biggrin5::biggrin5:

Bäriger 18.06.2010 21:21

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76015)
Also mein Hänger hat 100 er Zulassung, ich habe ihn drangehängt und fahre 100.


... die gilt aber nur wenn auch das Zugfahrzeug den in der Zulassung genannten Vorgaben (Leergewicht, ABS, evtl. Anhänger ABS) entspricht...

Aber wie ich dich kenne ist dir das völlig egal lol27lol27lol27




Vielle Grüße

Wolfgang

Der Stromer 18.06.2010 21:23

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76015)
Also mein Hänger hat 100 er Zulassung, ich habe ihn drangehängt und fahre 100.
Weiter will ich net denken,
der Bootshersteller hat ein Gewicht angegeben, der Trailerhersteller hat ein Gewicht angegeben,
was will ich kleiner Schnösel da noch anzweifeln(tja) hab netmal eine Waage geschweige denn das recht eine Gewichtsangabe im Papier zu erstellen.
Also= weiterfahrensd25

Confus ...und Du wilst ein Südländer sein? lol27lol27

Bäriger 18.06.2010 21:26

Hallo,

für meinen Trailer ist für die 100er Zulassung ein Leergewicht des Zugfahrzeuges von 2273kg erforderlich, und meins hat 2274kg (tja)



Viele Grüße

Wolfgang

glumpo 18.06.2010 21:47

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 76018)
... die gilt aber nur wenn auch das Zugfahrzeug den in der Zulassung genannten Vorgaben (Leergewicht, ABS, evtl. Anhänger ABS) entspricht...

Aber wie ich dich kenne ist dir das völlig egal lol27lol27lol27




Vielle Grüße

Wolfgang


Wie gesagt, laut Werten aus den Papieren scheints zu passen, der Rest ist mir wirklich egalsd25

Bäriger 18.06.2010 21:49

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76023)
Wie gesagt, laut Werten aus den Papieren scheints zu passen, der Rest ist mir wirklich egalsd25

...aber in Zeiten von EU und Globalisierung finde ich es traurig, dass die 100er Zulassung nur in D gilt.

Obwohl eigentlich die Autobahnen im Ausland mittlerweile geeigneter wären als die hier in D.


Viele Grüße

Wolfgang

glumpo 18.06.2010 22:00

Im nahhinein wäre ich froh wenn ich keine 100 er Zulassung hätte,
die Erneuerung der Tenaxknöpfe frisst ganz schön viel Zeit**würg****würg**lol27lol27

Bäriger 18.06.2010 22:02

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76039)
Im nahhinein wäre ich froh wenn ich keine 100 er Zulassung hätte,
die Erneuerung der Tenaxknöpfe frisst ganz schön viel Zeit**würg****würg**


Goran, du verwechselst da was, 100 ist die Maximalgeschwindigkeit, nicht die Mindestgeschwindigkeit lol27lol27lol27lol27lol27




Viele Grüße

Wolfgang

glumpo 18.06.2010 22:05

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 76042)
Goran, du verwechselst da was, 100 ist die Maximalgeschwindigkeit, nicht die Mindestgeschwindigkeit lol27lol27lol27lol27lol27




Viele Grüße

Wolfgang

Ich habe das Boot in Hamburg gekauft, beim zurückfahren bin ich in den KAssler Bergen eingeschlafen, und dort habe ich das erste mal bemerkt was möglich ist(daumen)(daumen)**würg**
einfach mal so probieren.......... hätte ich mich nie getraut in solche Geschwindigkeiten vorzudringen**würg**

Bootammeer 18.06.2010 22:09

Zitat:

Zitat von BAT (Beitrag 76008)
brauchst aber auch ne Bescheinigung vom Hersteller...habs bei Audi versucht :banghead::banghead::banghead:

1. Anhängelast (§ 42 StVZO)
Die gezogene Anhängelast bei Krafträdern, Pkw und Lkw darf weder das zulässige Gesamtgewicht (zGG) des ziehenden Fahrzeugs noch den vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert überschreiten.

Du bist noch nie bei Peter s Powershop gewesen !
Dort ist sehr viel Möglich !
Der war schön öfter Im TV aber Gesicht unscharf gemacht

Warum nur ??Confus(tja)

Bootammeer 18.06.2010 22:17

Zitat:

Zitat von glumpo (Beitrag 76007)
Ist es net so dass wirklich nur das Tatsächliche zähltConfusConfus


Nein der der 100 km/h Regelung Zählt der Leergewicht des Autos !bzw. das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers

Ich habe Stoßdämpfer und Antischlinger- Kuppelung somit Faktor 1,2
Also 2,2 t / 1,2 = 1833,33 kg
Somit muss das Auto 1833,33 kg mindestens an Leergeweicht haben

Bootammeer 18.06.2010 22:24

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 76014)
Hallo Markus und auch alle anderen,

die Anhängelast erhöhen lassen, da denke ich stehen die Chancen gar nicht soooo schlecht, was ist es denn für ein Auto ?

Aber wie kann man denn sein Leergewicht erhöhen ? Beton ausgießen, Bleigewichte ? Und reicht dir dann die Zuladung noch oder bekommst du außerdem auch ein höher eingetragenes Gesamtgewicht ?


Viele Grüße

Wolfgang


Das Leergewicht wird standardmäßig eingetragen bei mir 1740 kg unten im Text steht noch ein Zusatz
Abhängig von der Ausführung bis 1960kg !
Also habe ich mit meinen TÜV Menschen gesprochen der sage Wiegen lassen ! Bestätigung Wag schein mit Bilder vom Auto mit Wage bringen und er trägt es um

Erhöhung des Gesamtgewichtes bekomme ich nicht .

Denn wenn das gehen würde ! Könnte ich wiederum ein Gutachten bekommen das mit die Anhängest erhöht.
Aber bei diesem Gutachten wird dann die Zuglasterhöhung vom Zulässigen Gesamtgewicht vom Auto abgezogen !
Hat der MarkusP so gemacht

Bäriger 18.06.2010 22:25

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76048)
Nein der der 100 km/h Regelung Zählt der Leergewicht des Autos !bzw. das Zulässige Gesamtgewicht des Anhängers

Ich habe Stoßdämpfer und Antischlinger- Kuppelung somit Faktor 1,2
Also 2,2 t / 1,2 = 1833,33 kg
Somit muss das Auto 1833,33 kg mindestens an Leergeweicht haben


Hallo Markus,

das ist schon rübergekommen, aber du hast ja auch geschrieben, dass du noch einen Dödel suchst, der dir die Anhängelast erhöht.

Wieviel Gewicht hat denn dein Gespann mit dem neuen Trailer vermutlich, lastest du den Trailer voll aus ?



Viele Grüße

Wolfgang

Bootammeer 18.06.2010 22:31

Wenn ich Urlaubs fertig bin bin ich meistens bei 2,1 - 2,2 t
Zur Donau usw. 2t

Ich hoffe einmal das ich Beim Peter glück habe ! Und der mir 200 kg gibt !
Mir reicht ja auch der vermerk für Sportzwecke !
Der TÜV ist dort teurer , aber dafür ist vieles möglich !
Ich hoffe auch für mein Problem !

Der_Strolch 18.06.2010 22:37

durch ändern der Typenbezeichnung könntest die Anhängelast erhöhen lassen,

ändern von M1 auf M1G (Geländwagen). Dann kannst mehr anhängen als das zgG des Fahrzeugs ist.


könnt aber bei einem PKW probleme bringen.

Der_Strolch 18.06.2010 22:41

und des Trailer kannst immer uaf 100km/h umrüsten......



ob du dann mit deim Auto auch die 100 fahren darfst, das steht dann gaaaanz wo anders und bis zur Grenz nach A sinds eh grad 80km ( von mir aus zumindest)..:driving::biggrin5:(tja)

Bootammeer 18.06.2010 23:24

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 2)
Auf der Wage

glumpo 18.06.2010 23:32

Markus, ich habe mal in einem anderen Froum gelesen dass ein 5er BMW aufgelastet wurde um diese Berechnungsgrundlage zu erflülllen für 100 km/h
die haben einfach etwas FAhrzeugspezifisches kurz eingebaut und dann gewogen, das Gewicht bekamen die auch eingetragen.
Wenn ich die Seite finde füge ich sie ein(daumen)

Der_Strolch 19.06.2010 14:33

Marcus hast Du auch mal das zul.g.G. des Gespanns beachtet...

wenn dein Trailer 2.2 to hat.?

gknechtel 21.06.2010 10:53

Lieber Markus!

In mir baut sich eine gewisse Skepsis auf, wenn ich so diesen Fred verfolge. Bist Du sicher, dass das gewünschte Ergebnis überhaupt sicher fahrbar ist? Zudem noch additiv der Wunsch eine 100 km/h-Zulassung mit allen Tricks zu erreichen.

Ich glaube, der abgebildete ziehende Passat mit seinem langen Hecküberhang, wird nur noch grob die Fahrrichtung bei höherer Geschwindigkeit vorgeben dürfen, weil das ganz Gespann eine schwer kontrollierbare Eigendynamik entwickeln wird. Auch wird das optische Grössenverhältnis Trailer/PKW immer die Aufmerksamkeit von Grün/Weiss erregen, und mehrfach angeordnete Abstecher zum (Nach)Wiegen stehen auf der Tagesordnung. Und dann darf aber kein Kilo mehr auf der Waage sein . . . .

Ich habe festgestellt, mein ehemaliger Passat Syncro (5zyl, 120PS, AHK 1900 kg) kam am besten mit Anhängelasten von 2/3 bis 3/4 des Maximums zurecht. Damit war entspanntes Ziehen möglich. Annäherungen an den Grenzbereich führten regelmässig zu Angstzuständen.

Nix füa unguad . . . .

Der Stromer 21.06.2010 12:08

Zitat:

Zitat von gknechtel (Beitrag 76346)
Lieber Markus!

In mir baut sich eine gewisse Skepsis auf, wenn ich so diesen Fred verfolge. Bist Du sicher, dass das gewünschte Ergebnis überhaupt sicher fahrbar ist? Zudem noch additiv der Wunsch eine 100 km/h-Zulassung mit allen Tricks zu erreichen.

Ich glaube, der abgebildete ziehende Passat mit seinem langen Hecküberhang, wird nur noch grob die Fahrrichtung bei höherer Geschwindigkeit vorgeben dürfen, weil das ganz Gespann eine schwer kontrollierbare Eigendynamik entwickeln wird. Auch wird das optische Grössenverhältnis Trailer/PKW immer die Aufmerksamkeit von Grün/Weiss erregen, und mehrfach angeordnete Abstecher zum (Nach)Wiegen stehen auf der Tagesordnung. Und dann darf aber kein Kilo mehr auf der Waage sein . . . .

Ich habe festgestellt, mein ehemaliger Passat Syncro (5zyl, 120PS, AHK 1900 kg) kam am besten mit Anhängelasten von 2/3 bis 3/4 des Maximums zurecht. Damit war entspanntes Ziehen möglich. Annäherungen an den Grenzbereich führten regelmässig zu Angstzuständen.

Nix füa unguad . . . .

Confus Sehe ich auch so.Confus

(daumen)ODER:
Markus muss mit seinem Passat 2 x Fahren: 1 Boot ohne Motor und dann nur den Motor. Das geht!
Das hat dann für ihn den Vorteil, er kriegt das Boot nicht ins Wasser, da er ja erst den Motor wieder einbauen muss und wenn er das geschafft hat, sofort wieder ausbauen und nach Hause Fahren, da der Urlaub ja zu Ende ist. lol27lol27lol27lol27

Confus Nein, jetzt mal ernsthaft. Das mit dem Auflasten ist ja schön und Gut, da wo es nur um ein paar Kilo geht und das Zugfahrzeug das klaglos mitmacht. Aber einen Passat um diesen Wert Auflasten und dann auch noch 100km/h ? Meiner Meinung nach etwas für potenzielle Organspender, die garnicht am Urlaubsort ankommen wollen.Confus

Markus, kaufe Dir ein entsprechenden Allrader. Mit dem bekommst Du den Dein Boot mit Trailer auch auf vernünftige Art wieder aus dem Wasser, was ich beim Passat anzweifeln möchte!

Bootammeer 21.06.2010 17:31

Zitat:

Zitat von gknechtel (Beitrag 76346)
Lieber Markus!

In mir baut sich eine gewisse Skepsis auf, wenn ich so diesen Fred verfolge. Bist Du sicher, dass das gewünschte Ergebnis überhaupt sicher fahrbar ist? Zudem noch additiv der Wunsch eine 100 km/h-Zulassung mit allen Tricks zu erreichen.

Ich glaube, der abgebildete ziehende Passat mit seinem langen Hecküberhang, wird nur noch grob die Fahrrichtung bei höherer Geschwindigkeit vorgeben dürfen, weil das ganz Gespann eine schwer kontrollierbare Eigendynamik entwickeln wird. Auch wird das optische Grössenverhältnis Trailer/PKW immer die Aufmerksamkeit von Grün/Weiss erregen, und mehrfach angeordnete Abstecher zum (Nach)Wiegen stehen auf der Tagesordnung. Und dann darf aber kein Kilo mehr auf der Waage sein . . . .

Ich habe festgestellt, mein ehemaliger Passat Syncro (5zyl, 120PS, AHK 1900 kg) kam am besten mit Anhängelasten von 2/3 bis 3/4 des Maximums zurecht. Damit war entspanntes Ziehen möglich. Annäherungen an den Grenzbereich führten regelmässig zu Angstzuständen.

Nix füa unguad . . . .

Zitat:

Zitat von Der Stromer (Beitrag 76355)
Confus Sehe ich auch so.Confus

(daumen)ODER:
Markus muss mit seinem Passat 2 x Fahren: 1 Boot ohne Motor und dann nur den Motor. Das geht!
Das hat dann für ihn den Vorteil, er kriegt das Boot nicht ins Wasser, da er ja erst den Motor wieder einbauen muss und wenn er das geschafft hat, sofort wieder ausbauen und nach Hause Fahren, da der Urlaub ja zu Ende ist. lol27lol27lol27lol27

Confus Nein, jetzt mal ernsthaft. Das mit dem Auflasten ist ja schön und Gut, da wo es nur um ein paar Kilo geht und das Zugfahrzeug das klaglos mitmacht. Aber einen Passat um diesen Wert Auflasten und dann auch noch 100km/h ? Meiner Meinung nach etwas für potenzielle Organspender, die garnicht am Urlaubsort ankommen wollen.Confus

Markus, kaufe Dir ein entsprechenden Allrader. Mit dem bekommst Du den Dein Boot mit Trailer auch auf vernünftige Art wieder aus dem Wasser, was ich beim Passat anzweifeln möchte!

Hallo

Also ich sehe da kein Problem !


Das Auto hat wirklich ein leergeweicht von 1850 kg
Im Schein steht 1740 kg aber ein Zusatz unten zu dem entsprechenden teil ! bis zu 1940 kg


Also darf das Auto nach der Formel einen Anhänger mit 2,2 t zulässigem Gesamtgewicht auf 100km/h an Haken haben.
Die 2,2 heißen ja momentan nicht das ich 2,2 t ziehen darf denn das bleibt bei 2,0 t
Das Auto ist ein 4X4 Also 4Motion Passat der zum ziehen sehr gut geeignet ist !
Ich bin mit dem jetzigen Anhänger schon sehr viel und oft gefahren, und war noch kein einziges mal trotz 100km/h Zulassung annähernd in einer Bremslichtern Situation!
Muss aber auch dazu sagen das der Anhänger jedes Jahr gut gewartet wird. Auch vor jeder Urlaubsfahrt wird beim Anhänger die Stützlast gemessen und eingestellt!

Zudem darf man einen Syncro nicht mit einem 4Motion vergleichen denn dies ist ja der Quattro Antrieb von Audi !


Als Zugfahrzeug bin ich von diesem Auto sehr überzeugt ! (daumen)Und kann ihn nur wärmstens empfehlen

Bäriger 21.06.2010 17:51

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76371)
Zudem darf man einen Syncro nicht mit einem 4Motion vergleichen denn dies ist ja der Quattro Antrieb von Audi !

Als Zugfahrzeug bin ich von diesem Auto sehr überzeugt ! (daumen)Und kann ihn nur wärmstens empfehlen

Hallo Markus,

nur mal interessehalber, was ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen syncro und 4Motion ? Ich dachte bisher, dass es sich lediglich um eine andere, modernere Bezeichnung handelt.

Der Passat 4 Motion ist sicherlich kein schlechtes Zugfahrzeug, zumindest im Vergleich zu nur einer angetriebenen Achse. Ich hatte auch mal einen. Aber auch er hat vor allem auf glatten Untergründen seine Probleme bzw. klare Schwächen ggü. reinrassigen Allradfahrzeugen mit der Möglichkeit verschiedene Untersetzungen und Sperren zuzuschalten.

Was hat dein Passat denn eigentlich für ein zul. GG, sprich was kannst du noch als Nutzlast einladen mit dem höher eingetragenen LG ?

Viele Grüße

Wolfgang

Bootammeer 21.06.2010 18:13

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 76373)
Hallo Markus,

nur mal interessehalber, was ist denn deiner Meinung nach der Unterschied zwischen syncro und 4Motion ? Ich dachte bisher, dass es sich lediglich um eine andere, modernere Bezeichnung handelt.

Der Passat 4 Motion ist sicherlich kein schlechtes Zugfahrzeug, zumindest im Vergleich zu nur einer angetriebenen Achse. Ich hatte auch mal einen. Aber auch er hat vor allem auf glatten Untergründen seine Probleme bzw. klare Schwächen ggü. reinrassigen Allradfahrzeugen mit der Möglichkeit verschiedene Untersetzungen und Sperren zuzuschalten.

Was hat dein Passat denn eigentlich für ein zul. GG, sprich was kannst du noch als Nutzlast einladen mit dem höher eingetragenen LG ?

Viele Grüße

Wolfgang


Syncro permanenten Allradantrieb der fest die Leistung verteilt
4Motion regelt diese elektronisch über Haldexkupplung zwischen den Rädern wie beim Quattro
Gibt aber auch noch eine abgespeckte Version für die kleine wie A3 Golf , da diese den Motor Quer haben
Dazu ist es so das die Autos mit Permanetallrad wie AUDI VW usw.für die Straße ausgelegt sind! Sind rein dafür Konzipiert worden
Wobei die zu schaltbaren 4X4 Fahrzeuge zu 95% für Gelände ausgelegt sind !

Vorsicht !! 4X4 ist nicht gleich 4X4 dabei muss man oft unterscheiden ! Welcher art für Allrad / Straße und oder für Gelände

Bootammeer 21.06.2010 18:24

Zitat:

Zitat von Bäriger (Beitrag 76373)

Was hat dein Passat denn eigentlich für ein zul. GG, sprich was kannst du noch als Nutzlast einladen mit dem höher eingetragenen LG ?

Viele Grüße

Wolfgang

Der hat 2240 Kg also kann ich 390 Kg laden !
Aber mein Tank war bei den 1850 kg voll !

PS: Unten steht Zulässiges Gesamtgewicht + 60kg

Dann sind es 450 Kg Zuladung

Bäriger 21.06.2010 18:33

Zitat:

Zitat von Bootammeer (Beitrag 76375)
Syncro permanenten Allradantrieb der fest die Leistung verteilt
4Motion regelt diese elektronisch über Haldexkupplung zwischen den Rädern wie beim Quattro
Gibt aber auch noch eine abgespeckte Version für die kleine wie A3 Golf , da diese den Motor Quer haben
Dazu ist es so das die Autos mit Permanetallrad wie AUDI VW usw.für die Straße ausgelegt sind! Sind rein dafür Konzipiert worden
Wobei die zu schaltbaren 4X4 Fahrzeuge zu 95% für Gelände ausgelegt sind !

Vorsicht !! 4X4 ist nicht gleich 4X4 dabei muss man oft unterscheiden ! Welcher art für Allrad / Straße und oder für Gelände

Hallo Markus,

das meinte ich eigentlich, 4x4 ist nicht gleich 4x4 und ein 4Motion ist allemal besser als ein reiner Front- oder Hecktriebler. Jeder muss eben für seinen Einsatzzweck entscheiden.

Ich hab einen Bekannten im Schlauchbootforum, der hat sein Stingher bei Restschnee im Frühjahr nicht aus der Einfahrt gebracht mit einem Passat 4 Motion, da scheinbar die ´griffigen´ Flächen unter den Rädern so ungleich verteilt waren, dass er schlichtweg durchdrehte und nicht von der Stelle kam. Als sein Freund dann den Chevy Tahoe anspannte ging das wie Butter (daumen) Er hatte mir ein Video geschickt, da war das schön zu sehen.

Ich dachte eigentlich das die syncro Modelle eine Visco Kupplung hatten, die entsprechend dem Schlupf auf der einen Achse den Antrieb auf die andere Achse verteilt, aber naja, wieder etwas gelernt. Ich habe mich lange nicht mehr damit befasst, seitdem ich mir selbst keine Autos mehr kaufen brauche.


Viele Grüße

Wolfgang

Palmyra 21.06.2010 19:24

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Ich hatte mal den T4 Syncro als Womo Ausbau .( in weiss ....) ..:biggrin5::biggrin5::biggrin5:

Ich wusste nie wann der Syncro aktiv war .... auch das Werk konnte mir dies nicht erklaeren .... die Oesterreicher haben mich einmal an der Grenze stehen lassen weil der Anhaenger schwerer war als der Zugwagen ( die hatten damals so ein Gesetz ... :mad::mad::mad: ) - meine Fahrzeugpapiere mit der Anhaengelast haben nur zu einem Schmunzeln gefuehrt .... also musste jemand den Haenger abholen ...

Der Antrieb war sowohl bei Naesse , Schnee als auch im Sand nix ..... bei 90tm war das Getriebe kaputt .... ein VW Syncro Leiden .... jeder wusste es nur VW wollte es nicht wissen .... :banghead::banghead::banghead: kostete damals an die 6000 DM .....



Fuer mich gibt es nur permanenten Allradantrieb .... hier kann man jeden Tag die X5 , Audi Q usw. .... aus dem Sand fahren ... alles elektronische ist nach kuerzester Zeit kaputt ....Ratter .... Ratter wie ABS ..... stinkt .....und ist kaputt ....**würg****würg****würg**

Bootammeer 21.06.2010 19:39

Zitat:

Zitat von Palmyra (Beitrag 76380)
I


Fuer mich gibt es nur permanenten Allradantrieb .... hier kann man jeden Tag die X5 , Audi Q usw. .... aus dem Sand fahren ... alles elektronische ist nach kuerzester Zeit kaputt ....Ratter .... Ratter wie ABS ..... stinkt .....und ist kaputt ....**würg****würg****würg**


Ja ist halt ein reiner Straßen Allrad nichts für Gelände


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